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Gastwirt

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Gastwirt (auch Wirt)[1] ist ein selbständiger Unternehmer oder Angestellter eines Unternehmens. Er handelt eigenverantwortlich für ein Wirtshaus. Gastwirt ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. "1771 waren 8 Wirte hier, zum Ochsen, zum Rössel, zur Traube, zum Lamm, zur Krone, zum Adler, zum Widder und eine ohne Bezeichnung."[zit 1]

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. In der Regel wird in den älteren Urkunden lediglich die Bezeichnung "Wirt" verwendet. Es ist aber die gleiche Funktion damit gemeint.

Anmerkungen

Zitate

  1. Siehe dazu:Leonhardt (1928) auf den Seiten u.a.: (Seite 128), gemeint ist die gesamt Gemeinde Maikammer.

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Gastwirt gehört den Kategorien an: Person nach Tätigkeit, Funktion

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Referenzierungen

  1. ^ Dorfordnung (1549)/Artikel3