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Bürger

Aus Alsterweiler
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Bürger ist ein vollwertiges Mitglied einer Gemeinschaft. Er besaß alle Rechte und Pflichten, hier der Gemeinde Alsterweiler[1] bzw. Maikammer. In Urkunden war die Bezeichnung civis (civem) üblich, die auch in den kirchlichen Urkunden vermerkt war. So auch bei Bernhardt Koch in der Geburtsurkunde von Heinrich Koch (1781).

  1. Anmerkung Matzinger: Für Alsterweiler wurden wohl keine eigenen Bürgerrechte verliehen. Es gab nämlich keine Mitwirkungsrechte und auch keine Pflichten gegenüber der (nicht vorhandenen) gemeindlichen Einrichtungen.

Referenzierungen

  1. ^ Dorfordnung (1549)/Artikel17 
  2. ^  Leonhardt, Johannes (1928)
    Autoren sind Pflichtangabe, ggf. N.N.
    Titel: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler.
    Kein Schlüssel angegeben.
    Die Zuordnung zu einer Seite fehlt.
    Kein Zitat angegeben.
    Übertragung: nicht erforderlich
    Anmerkung: Die gültige Referenz zur Geschichte von Maikammer und Alsterweiler.
    Schlagwort: Alsterweiler · Geschichte
    Quelle: Geschichte von Maikammer=Alsterweiler
    Erscheinungsjahr: 1928
    Stufe: 6
    Sammlung: Buch · Alsterweiler
    Ein Link fehlt.
    Eine PDF-Angabe fehlt.
    WIKI: Johannes Leonhardt