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Hofgut
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Hofgut, ist die historische Bezeichnung für ein Anwesen (Gebäude und Grundstücke), das mit grundherrlichen Abgaben und Diensten belastet ist.[1] Insbesondere pfälzische Klöster bedienten sich zur Einnahme von Geld, aber auch von Waren, dem Gutsbesitz in nahe gelegenen Ortschaften. Das Hofgut wurde in der Regel von einem per Vertrag bestelltem Hofmann, Beständer oder Verwalter bewirtschaftet.
- ↑ Im Gegensatz dazu: das Freigut (frei von Abgaben und Diensten) oder der Gutshof, der sich im Eigenbesitz einer adeligen Familie befand.