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Offizialatsgericht (Hochstift Speyer)

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Das Offizialatsgericht war ein geistliches Gericht im Hochstift Speyer[1]. Das Wort Offizial(at) leitet sich aus dem Lateinischen ab: officialis (Unter-Beamter). Es waren zunächst wohl mehrere Richter später nur eine Person, die dem Bischof unterstand.[2] Die geistlichen Richter bezeichneten sich selbst iudices delegati Spirenses, später iudices Spirenses und iudices curie Spirensis.[3]

Entstehung

Die Entstehung geht auf das 13. Jahrhundert zurück.[lit 1][4]

Bedeutung

Dem Speyerer Offizialatsgericht wird in der Geschichtsschreibung eine hohe Bedeutung beigemessen, vor allem was die Festlegung einer Gerichtsordnung unter Mathias Ramung betrifft.[5]


Weblinks

Literatur

  1. <wikindx resource=294/>

Einzelnachweise

  1. Anmerkung Matzinger: Ebenso in Mainz und Worms
  2. <wikindx resource=295/>, Seite 38f.
  3. <wikindx resource=295/>, Seite 36
  4. <wikindx resource=295/>, Seite 24
  5. <wikindx resource=295/>, Seite 43ff

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Offizialatsgericht (Hochstift Speyer) gehört den Kategorien an: Gericht, Verzeichnis, Liste Person (Alsterweiler), Hochstift Speyer

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 15.01.2012". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Offizialatsgericht (Hochstift Speyer). Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Offizialatsgericht (Hochstift Speyer) ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.04.2026 ↑... Seitenanfang