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Offizialatsgericht (Hochstift Speyer)
Das Offizialatsgericht war ein geistliches Gericht im Hochstift Speyer[1]. Das Wort Offizial(at) leitet sich aus dem Lateinischen ab: officialis (Unter-Beamter). Es waren zunächst wohl mehrere Richter später nur eine Person, die dem Bischof unterstand.[2] Die geistlichen Richter bezeichneten sich selbst iudices delegati Spirenses, später iudices Spirenses und iudices curie Spirensis.[3]
Entstehung
Die Entstehung geht auf das 13. Jahrhundert zurück.[lit 1][4]
Bedeutung
Dem Speyerer Offizialatsgericht wird in der Geschichtsschreibung eine hohe Bedeutung beigemessen, vor allem was die Festlegung einer Gerichtsordnung unter Mathias Ramung betrifft.[5]
Personen
In einer Vereinbarung werden genannt:
Eintragungen im Gültbuch des Landkapitels Weyher (nicht vollständig)
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Urkunden
Hat den Aussteller | |
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LA Sp F 7 Nr.347 | Offizialatsgericht (Hochstift Speyer) |
Weblinks
Literatur
- ↑ <wikindx resource=294/>
Einzelnachweise
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Offizialatsgericht (Hochstift Speyer) gehört den Kategorien an: Gericht, Verzeichnis, Liste Person (Alsterweiler), Hochstift Speyer
Matzinger sagt: Letzte Überarbeitung der Seite 06.01.2019. Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Offizialatsgericht (Hochstift Speyer). Nutzen Sie zur Zitierung für ihr Werk folgende vollständige Angabe: http://www.alsterweiler.net/wiki/Offizialatsgericht (Hochstift Speyer) ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 10.10.2024 ↑...Seitenanfang
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