Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Attribut:Ist Zitat
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G
daß Kriege immer unserer Gegend Einquartierung, '''Fronden''' und Lieferungen gebracht hatten. +
In den Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz,, Band 16 vom Jahre 1892, findet sich folgendes Weistum: "Des Frone Hoffs Fryheyt und Recht zu Kirwir die Gemeyndten der tryer Dorffer nemlicher Kirwir, Meyckeymern und Sannt Marttin dry male im Jare off ihre Eyde sprechen, das Erst uff Dornstag nach der heyligen tryer Konnig tag, das ander uff den Dornstag nach dem Sonntag Quasimodogeniti und das drytte uff Dornstag nach Sannt Johanns Baptisten tag." +
In die folgende Zeit (7.—10. Jahrhundert) fällt nach Dr. Heeger und Dr. Christoph Beck (Pfalz. Museum 1911 Heft 3 und 4 Seite 31) die Entstehung der Weilerorte als weitere fränkische Siedlungen. So entstand Alsterweiler westlich von Maikammer am Rand des Gebirges und auf dem Weinsperhügel Weinsweiler (Weiler des Wino, eines fränkischen Edlen) als Tochtergemeinden von Maikammer. +
Am 16. Februar 1824 beschloß der Gemeinderat zur Erinnerung an das 25jährige Regierungsjubiläum des Königs Max I. der Kalmit den Namen „Maxhöhe" zu geben und daselbst ein Denkmal aufzustellen. Steinhauer Johann Martin Baumann schuf dasselbe um 1666 fl. +
1759 war ein Streit mit dem Allerheiligenstift zu Speyer, ob dessen hiesige Stiftsgüter bedpflichtig seien. Die Gemeinde hatte von 1709-1731 für die Güter des Stifts, für die in den '''Bedbüchern''' eine '''Bede''' berechnet ist, die '''Bede''' und das Landschreibereigeld ausgelegt. Das Stift weigerte die Zahlung. +
1863 war am 20. Februar Gemeinderatswahl. Wegen der in den 50er Jahren zurückgegangenen Bevölkerungsziffer wurden nur noch 16 Gemeinderäte gewählt. Seb. Frantz blieb Bürgermeister, Christ. Rech wurde 1., Peter Adam Koch 2. Adjunkt. +
Durch oberamtlichen Befehl vom 29. Januar 1765 wurde beanstandet, daß Leute im Oberamt ihre Felder und besonders die Weinberge schlecht und nachlässig, nicht zu rechter Zeit oder gar nicht baueten. Darum sollten vertraute und verständige Männer bei den Arbeiten Aufsicht führen und Bericht erstatten. Die Lässigen sollten mit Geldstrafen beleqt werden, wovon die Aufpasser die Hälfte bekamen. +
1853 wurde Franz Friedrich Schwarzwälder Bürgermeister, J. Ph. Eisele blieb 1. Adjunkt bis 1856, Franz Gg. Straub 2. Adjunkt. +
Die '''Bede'''. Man bezeichnet damit eine Abgabe, welche von den Landesherren ursprünglich dafür erhoben wurde, daß sie die Landesverteidigung mit ihren Mannschhaften übernahmen und das Aufgebot zum Reichsheer stellten. +
Die Wahl am 1. Dezember 1904 brachte eine größere Veränderung. Eduard Wolf wurde Bürgermeister, August Heilweck wurde 1. Adjunkt, Franz Garth 2. Adjunkt. +
Michael Groß (seit 1. Juni 1891 2. Adjunkt) +
Bürgermeister wurde J. F. Frantz, 1. Adjunkt J. Friedr. Schwarzwälder bis 1840, 2. Adjunkt A. Platz bis 1840. +
In allen Fällen mußte der Frevler Schadenersatz leisten und die Anzeigegebühr entrichten. Wer nicht zahlen konnte, mußte seine Geldstrafe durch '''Fronen''' abverdienen. +
1708 zogen kaiserliche und französische Truppen hier durch. Es mußten '''Fronden''' und Lieferungen geleistet werden. +
Das Haus von Adam Wilhelm, '''Deckelgasse''' 9-11, durch seinen Turm auffallend, wurde 1591 erbaut. +
Außer diesem Geldbezug hatte der Lehrer freie Wohnung mit Garten, war von sog. Ämtern, von Wach- und '''Frondienst''' frei und die Kinder brachten von Allerheiligen bis Georgitag (23. April - "Zu Georgi blinde Reben - volle Trauben später geben") Holz mit. +
d) Allerheiligen und St. Germans Stiftsgüter; 1759 war ein Streit zwischen der Gemeinde und dem Allerheiligenstift wegen Zahlung der '''Bede''' von diesen Gütern. +
ee) Nach der früheren Benützung: ... Wolfsloch an der Gemarkungsgrenze, Loch zum Fangen von Wölfen; +
Mitteilung der geschichtlichen Merkwürdigkeiten Maikammer-Alsterweilers an den geschichtlichen Verein des Rheinkreises 1831, von Pfarrer Weckesser. Quellenangabe Nr. 65 bei Leonhardt +
Am 22. Dezember 1838 fand noch einmal eine Regelung statt. Es wurden für Maikammer und Alsterweiler je 2 Weinsticher, die von nun an dem Gemeinderat angehören sollten, gewählt. Jedes Jahr schied einer aus. Durch das Los kam ein neuer dazu. Ein Weinhändler konnte kein Weinsticher werden. Der Käufer hatte von 1 Fuder Wein 1 Gulden 30 Kr. zu zahlen. Davon erhielt der Weinsticher 5 Kreuzer Stichgeld, 15 Kreuzer Eichgeld, der Läder bezog 15 Kreuzer, der Rest von 55 Kreuzern floß in die Gemeindekasse. Kaufte ein hiesiger Weinhändler hier Wein, der auch hier blieb, so erhielt der Läder 40 Kreuzer Trägerlohn, wovon 8 Kreuzer in die Gemeindekasse flössen. +