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Bezirksgericht Landau

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Bezirksgericht Landau war ein Gericht zweiter Instanz, das für Alsterweiler (Maikammer) zuständig war. Es bestand in den Jahren von 1817 bis 1879. In den überigen Landesteilen des Königreichs Bayern wurde diese Bezeichnung der Gerichte erst im Jahre 1857 eingeführt. Dem Bezirksgericht Landau folgte im Jahre 1879 das Landgericht Landau in der Pfalz.