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Landdekanat
Landdekanat (Der Landdekanat)Referenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag.)ist der Bezirk eines Landdekans[1]. Landdekanat umfasst eine kirchliche Verwaltungseinheit innerhalb eines Bistums. Zu einem Landdekanat werden Pfarrgemeinden zusammengeschlossen. Dies diente der Durchsetzung einheitlicher Bestimmungen des Bistums und der gemeinsamen pastoralen Arbeit im Landdekanat.
Als Mitglieder werden alle seelsorglich tätigen Geistliche, Pfarrer (Pastor), Plebane, Vikare usw. erfasst. Es zählten auch die Kapläne, Frühmesser und Altaristen dazu, die jedoch über weniger Rechte als der Inhaber einer Pfarrei verfügten[2].
Ein Landdekan stand dem Landdekanat (Alsterweiler gehörte zum Landdekanat Weyher) vor. Er wurde in der Verwaltungsarbeit von einem Kämmerer unterstützt. Zweimal im Jahr traf sich das Generalkapitel, die Pflichtveranstaltung für alle Mitglieder.
Die Hauptaufgaben eines Landdekanes sind:
- Kontakt mit der Bistumsebene
- Umsetzung der Planungen und Aufgaben für das Bistum
- Abstimmung des bruderschaftlichen Lebens im Landdekanat
Das Amt des Landdekans bekleidet immer ein Priester, üblicherweise ein Pfarrer einer innerhalb des Landdekanats gelegenen Pfarrei.
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Literatur
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