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Landrecht Kurpfalz

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Das Landrecht der Kurpfalz (mit vollem Titel: Churfürstlicher Pfaltz bey Rhein etc. Ernewert und Verbessertes Land-Recht) erschien erstmals im Jahre 1582. Bis zum Ende der Kurpfalz im Jahre 1803 hatte das Buch großen Einfluß auf das Leben der Bürger. Das Landrecht war auch denen bekannt, die mit dem Gesetz in Berührung kamen. Das Buch lag in den jeweiligen Amtsstuben und wurde jährlich vorgelesen. Das geschah meistens in der Kirche des jeweiligen Ortes.

Nicht nur in der Kurpfalz, auch in anderen deutschen Territorien entstanden gegen Ende des 16. Jahrhunderts umfassende Gesetzesbücher. Man darf wohl davon ausgehen, daß sowohl eine einheitliche Rechtssystematik, eine Kontrollfunktion der Landesherren und der Versuch, noch mehr Einfluß auf das Leben der Untertanen zu nehmen, die wesentlichen Triebfedern für die Erstellung der Gesetzbücher waren.[1]

Das Landrecht des 16. Jahrhunderts ging beinahe unverändert bis in die Epoche der Aufklärung hinein. Manche seiner Bestimmungen, wurden nicht mehr befolgt, obwohl sie förmlich nicht aufgehoben waren. Dazu zählen z.B. die Maßgaben für die Strafen.[lit 1]

Das Landrecht in Alsterweiler

Der Orstteil Alsterweiler hatte kein eigenständiges Gericht. Die Gerichtsaufgaben wurden zentral von Maikammer wahrgenommen. Im Jahre XXX wurde auf dem Speicher des Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer) ein Exemplar des Landrechts (1700) gefunden. Dies erhärtet die Aussage in der Geschichte von Maikammer=Alsterweiler, wonach Leonhardt vermutete, daß es sich bei dem Gebäude Hauptstraße Nr.25 um das Wohnhaus eines Gerichtsschöffen handele[2]. Womöglich war es sogar der Schultheiß selbst, der das Buch hinterließ. Eine Anwendung des Rechts erfolgt bis zur französischen Revolution. Insofern kann der Zeitraum von 1700 (Erscheinen dieser Fassung) bis 1803 (Umsetzung der französischen Verwaltung) in Betracht gezogen werden. In dieser Zeit waren folgende Herren Schultheiß:


Weblinks

Literatur

  1. vgl. dazu: www.uni-mannheim.de/mateo/desbillons/land.html

Einzelnachweise

  1. vlg. dazu: www.uni-mannheim.de/mateo/desbillons/land.html
  2. , Seite

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

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