Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Offizialatsgericht (Hochstift Speyer): Unterschied zwischen den Versionen
K |
K |
||
| Zeile 22: | Zeile 22: | ||
{{Nachweise}} | {{Nachweise}} | ||
| − | [[Kategorie:Gericht]] | + | [[Kategorie:Gericht]][[Kategorie:Hochstift Speyer]] |
Version vom 29. Januar 2017, 15:37 Uhr
Das Offizialatsgericht war ein geistliches Gericht im Hochstift Speyer[1]. Das Wort Offizial(at) leitet sich aus dem Lateinischen ab: officialis (Unter-Beamter). Es waren zunächst wohl mehrere Richter später nur eine Person, die dem Bischof unterstand.[2] Die geistlichen Richter bezeichneten sich selbst iudices delegati Spirenses, später iudices Spirenses und iudices curie Spirensis.[3]
Entstehung
Die Entstehung geht auf das 13. Jahrhundert zurück.[lit 1][4]
Bedeutung
Dem Speyerer Offizialatsgericht wird in der Geschichtsschreibung eine hohe Bedeutung beigemessen, vor allem was die Festlegung einer Gerichtsordnung unter Mathias Ramung betrifft.[5]
Urkunden
Weblinks
Literatur
- ↑ <wikindx resource=294/>
Einzelnachweise
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Offizialatsgericht (Hochstift Speyer) gehört den Kategorien an: Gericht, Verzeichnis, Liste Person (Alsterweiler), Hochstift Speyer
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 29.01.2017". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Offizialatsgericht (Hochstift Speyer). Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Offizialatsgericht (Hochstift Speyer) ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 19.04.2026 ↑... Seitenanfang