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Landdekanat: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Amt des Landdekans bekleidet immer ein Priester, üblicherweise ein Pfarrer einer innerhalb des Landdekanats gelegenen Pfarrei.
 
Das Amt des Landdekans bekleidet immer ein Priester, üblicherweise ein Pfarrer einer innerhalb des Landdekanats gelegenen Pfarrei.
 
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Version vom 21. Mai 2025, 14:22 Uhr

Landdekanat (Der Landdekanat)[1][2])ist der Bezirk eines Landdekans[3]. Landdekanat umfasst eine kirchliche Verwaltungseinheit innerhalb eines Bistums. Zu einem Landdekanat werden Pfarrgemeinden zusammengeschlossen. Dies diente der Durchsetzung einheitlicher Bestimmungen des Bistums und der gemeinsamen pastoralen Arbeit im Landdekanat.

Als Mitglieder werden alle seelsorglich tätigen Geistliche, Pfarrer (Pastor), Plebane, Vikare usw. erfasst. Es zählten auch die Kapläne, Frühmesser und Altaristen dazu, die jedoch über weniger Rechte als der Inhaber einer Pfarrei verfügten[4].

Ein Landdekan stand dem Landdekanat (Alsterweiler gehörte immer zur Pfarrei Maikammer und somit zum Landdekanat Weyher bzw. Landdekanat Hambach) vor. Er wurde in der Verwaltungsarbeit von einem Kämmerer unterstützt. Zweimal im Jahr traf sich das Generalkapitel, die Pflichtveranstaltung für alle Mitglieder.

Die Hauptaufgaben eines Landdekanes sind:

  • Kontakt mit der Bistumsebene
  • Umsetzung der Planungen und Aufgaben für das Bistum
  • Abstimmung des bruderschaftlichen Lebens im Landdekanat

Der Landdekan, das Landkapitel sowie das Vicariat führten in regelmäßigen Abständen Visitationen in den angeschlossenen Gemeinden durch. So unter anderem in den Jahren 1701, 1718 und 1719 in Alsterweiler. Desweiteren forderte der Landdekanat die angeschlossenen Pfarreien und Pfarrer zu Stellungnahmen auf. So geschehen im Jahre 1751 und 1766 zur Frage der Notwendigkeit eines Praeceptors und der Führung einer Nachtschule. Der damalige Pfarrer, parochus loci, musste auf Geheiß tätig werden und zu Sachverhalten gutachterlich Stellung beziehen.

Das Amt des Landdekans bekleidet immer ein Priester, üblicherweise ein Pfarrer einer innerhalb des Landdekanats gelegenen Pfarrei.

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. (auch Dekanei; von lateinisch decanatus zu decem ‚zehn‘: ursprünglich ein Gebiet von etwa zehn Pfarreien
  2. gem. wikipedia.de
  3. Das Wort Landdekanat ist in anderen Bistümern mit dem Dekan/Dechanten gleichzusetzen
  4. Rödel, Volker (1988), ‹Palatia Sacra. Teil 1 Bistum Speyer›, (Band 4 Landdekanat Weyher, Teil 1, Band 4; Mainz: Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte) Seiten. (CMS 96), Seite XII und XIII.

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Landdekanat gehört den Kategorien an: Landdekanat

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