Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.

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|abstract=Deutsches Reich - Aus der Vorderpfalz, 23. November. Bei Gelegenheit des bekannten Prozesses, den Pfarrer Kühn gegen die „Rheinpfalz“ wegen einer unerhörten Verläumdung glücklich führte, hielt derselbe es für zweckmäßig, sich dem Herrn Bischof Haneberg persönlich vorstellig zu machen, im Beisein eines anderen Herrn. Seine Absicht war, sich über den unflätigen Ton der „katholischen“ Presse beklagen und zur Rechtfertigung gegen gewisse Verdächtigungen seine vom Ordinariate zurückbehaltene Universitätszeugnisse, die sämmtlich auf die beste Note lauten, zu verlangen.-– Biſchof Haneberg der gütig und wohlwollend, u. verwendete 1/4 Stunde auf die Unterredung. Das Gebahren der katholischen Presse tadelte er sehr, und hat, ihre Sprachweise von der kath. Kirche unterscheiden zu wollen, bekannte aber, daß ihm gegen diese Presse keine Mittel zur Verfügung ständen. Schließlich richtete er wiederholt mit erhobenen Händen an Pfarrer Kühn die Bitte, doch ja in die "Einheit der römischen Kirche" zurücktreten zu wollen "gewiß würden alle Engel im Himmel sich freuen“. Bezüglich der Einheit berief sich Peter Kühn auf das edle Bestreben Döllinger's der Unionskonferenz in Bonn, in der ja eine als die römische Einheit der christlichen Kirche in Aussicht gestellt sei, gegenüber den anstehenden(?) Bestrebungen Roms, welches die meiste Schuld trägt an der Trennung zwischen der morgenländichen u. der abendländischen Kirche, im 16. Jahrhundert das deutsche Gewissen zwang, sich zu erheben und nun mit aller Welt im Kriege lebt. Unter der Versicherung, Pfarrer Kühn in sein Gebet einschließen zu wollen, entließ der Bischof unter Erteilung des Segens in der gütigsten Weise denselben. Bald darauf wurden die verlangten Zeugnisse durch den bischöfl. Sekretär Dietrich übersandt, welcher schrieb, die Herausgabe der Zeugnisse könne aus zwei Gründen beanstandet werden, aber „Se. Bischöfl. Ganden wollen dieselben nicht geltend machen, vielmehr den Wunsch des Hrn. Kühn erfüllen in der Hoffnung, sie an ihn kürzlich auf mündlichem Wege ergangene ernste Mahnung zur katholischen Kirche zurückzukehren, werde nun um so eher befolgt werden!“ Wir brauchen wohl kaum zu versichern, daß Pfarrer Kühn weder, durch feindselige Drohungen, noch durch das gütigste Entgegenkommen zu bewegen sein wird, seinen aus werfter(?) Gewissensüberzeugung gethanen Schritt rückgängig zu machen.
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|abstract=<nowiki>Deutsches Reich - Aus der Vorderpfalz, 23. November. Bei Gelegenheit des bekannten Prozesses, den Pfarrer Kühn gegen die „Rheinpfalz“ wegen einer unerhörten Verläumdung glücklich führte, hielt derselbe es für zweckmäßig, sich dem Herrn Bischof Haneberg persönlich vorstellig zu machen, im Beisein eines anderen Herrn. Seine Absicht war, sich über den unflätigen Ton der „katholischen“ Presse beklagen und zur Rechtfertigung gegen gewisse Verdächtigungen seine vom Ordinariate zurückbehaltene Universitätszeugnisse, die sämmtlich auf die beste Note lauten, zu verlangen.-– Biſchof Haneberg der gütig und wohlwollend, u. verwendete 1/4 Stunde auf die Unterredung. Das Gebahren der katholischen Presse tadelte er sehr, und hat, ihre Sprachweise von der kath. Kirche unterscheiden zu wollen, bekannte aber, daß ihm gegen diese Presse keine Mittel zur Verfügung ständen. Schließlich richtete er wiederholt mit erhobenen Händen an Pfarrer Kühn die Bitte, doch ja in die "Einheit der römischen Kirche" zurücktreten zu wollen "gewiß würden alle Engel im Himmel sich freuen“. Bezüglich der Einheit berief sich Peter Kühn auf das edle Bestreben Döllinger's der Unionskonferenz in Bonn, in der ja eine als die römische Einheit der christlichen Kirche in Aussicht gestellt sei, gegenüber den anstehenden(?) Bestrebungen Roms, welches die meiste Schuld trägt an der Trennung zwischen der morgenländichen u. der abendländischen Kirche, im 16. Jahrhundert das deutsche Gewissen zwang, sich zu erheben und nun mit aller Welt im Kriege lebt. Unter der Versicherung, Pfarrer Kühn in sein Gebet einschließen zu wollen, entließ der Bischof unter Erteilung des Segens in der gütigsten Weise denselben. Bald darauf wurden die verlangten Zeugnisse durch den bischöfl. Sekretär Dietrich übersandt, welcher schrieb, die Herausgabe der Zeugnisse könne aus zwei Gründen beanstandet werden, aber „Se. Bischöfl. Ganden wollen dieselben nicht geltend machen, vielmehr den Wunsch des Hrn. Kühn erfüllen in der Hoffnung, sie an ihn kürzlich auf mündlichem Wege ergangene ernste Mahnung zur katholischen Kirche zurückzukehren, werde nun um so eher befolgt werden!“ Wir brauchen wohl kaum zu versichern, daß Pfarrer Kühn weder, durch feindselige Drohungen, noch durch das gütigste Entgegenkommen zu bewegen sein wird, seinen aus werfter(?) Gewissensüberzeugung gethanen Schritt rückgängig zu machen.</nowiki>
 
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|abstract=Speyer, 4. Nov. Soeben ist die „Rheinpfalz“ in Äeſſe des altkatholiſchen Pfarrers, Herrn Kühn gegen die ſelbe in die Strafe von 10 Thaler, und in die Koſten, die wa 150 f. betragen, veturtheilt worden. Auch wurde die Einrückung des Urtheils in die „Rhpf.“, „Pfälz. Ztg.“, „Pf. Kur.“, „Pf. Poſt“, „Sp. Anz.“ und „Beob.“ vom Richter verºrdnet. Herr Kühn hatte i9 Zeugen, und die „Rheinpf.“ 6 Ä laden laſſen. Bei dieſer Verhandlun erkannte man, daß Herr Kühn von den Ultramontanen au alle Weiſe verdächtigt wird.  
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|abstract=<nowiki>Speyer, 4. Nov. Soeben ist die „Rheinpfalz“ in Äeſſe des altkatholiſchen Pfarrers, Herrn Kühn gegen die ſelbe in die Strafe von 10 Thaler, und in die Koſten, die wa 150 f. betragen, veturtheilt worden. Auch wurde die Einrückung des Urtheils in die „Rhpf.“, „Pfälz. Ztg.“, „Pf. Kur.“, „Pf. Poſt“, „Sp. Anz.“ und „Beob.“ vom Richter verºrdnet. Herr Kühn hatte i9 Zeugen, und die „Rheinpf.“ 6 Ä laden laſſen. Bei dieſer Verhandlun erkannte man, daß Herr Kühn von den Ultramontanen au alle Weiſe verdächtigt wird.</nowiki>
 
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|abstract=1. Dez. (Pfälziſche Chronik) In Neuſtadt º am Sonntag unter dem Vorſitz des Herrn Bürgermeiſters Mayer von Landau eine Delegirten-Verſamm lung des vorderpfälziſchen Altkatholikenverbandes ſtatt. Ver treten waren die Gemeinden Dürkheim, Diedesfeld, Duttwei ler, Heuchelheim, Frankenthal, Hambach, Ilbesheim, Kleinfiſch lingen. Landau, Maikammer, St. Martin, Neuſtadt, Nußdorf und Rohrbach. Die Ä pro 1873 und 74 ergab ein Defizit von f. 202 21 kr ie der Vorſitzende, mittheilte, wird das Defizit ſich im Jahre 1875 leicht decken laſſen, da für dieſes Jahr Ä nicht nothwendig ſind. – Hierauf wird das Budget pro 1875 im Betrage von fl. 1180 30 kr. verleſen und genehmigt. Nach einer bei der General verſammlung durch Herr Pfarrer Kühn gewordenen Mit heilung iſt vor Kurzem ein Miniſterial-Generale an ſämmt liche Studienanſtalten der Pfalz ergangen, nach welchem alt katholiſche Schüler zum Beſuche des römiſch-katholiſchen Re ligionsunterrichtes nicht angehalten werden dürfen, wenn dieſe Schüler in Uebereinſtimmung mit ihren Eltern oder deren Stellvertretern die Erklärung abgeben, daß ſie dem altkatho ichen Bekenntniſſe angehören.
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|abstract=Kaiſerslautern, 24. Dez. Wir erhalten heute folgende Zuſchrift: „Verehrliche Redaktion! Auf Grund des § 11 des Preßgesetzes und des § 189 des Reichsſtrafgetzbuches ersuchen wir Sie, folgende Berichtigung gefälligst aufzunehmen: „Verschiedene Blätter brachten gelegentlich des Prozesses Kühn contra „Rheinpfalz“ einen Brief des Herrn Dr. Eick an Herrn Anwalt Keller in Landau, worin derselbe in Abrede stellt, Herrn Dekan Magin gegenüber die fragliche Aeußerung über den Zustand Kühns gethan zu haben. Durch die einseitige Veröffentlichung dieses Briefes wird der Wahrheitsliebe und dem Charakter unseres verstorbenen Sohnes und Bruders, des Dekans Magin, in ehrenkränkender Weise zu nahe getreten. Es muß daher constatirt werden, daß in Händen des Herrn Pfarrers, Zimmer in Steinfeld noch ein anderer Brief des Herrn Dr. Dick an Dekan Magin existirt, worin Herr Dr. Dick  
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|abstract=<nowiki>Kaiſerslautern, 24. Dez. Wir erhalten heute folgende Zuſchrift: „Verehrliche Redaktion! Auf Grund des § 11 des Preßgesetzes und des § 189 des Reichsſtrafgetzbuches ersuchen wir Sie, folgende Berichtigung gefälligst aufzunehmen: „Verschiedene Blätter brachten gelegentlich des Prozesses Kühn contra „Rheinpfalz“ einen Brief des Herrn Dr. Eick an Herrn Anwalt Keller in Landau, worin derselbe in Abrede stellt, Herrn Dekan Magin gegenüber die fragliche Aeußerung über den Zustand Kühns gethan zu haben. Durch die einseitige Veröffentlichung dieses Briefes wird der Wahrheitsliebe und dem Charakter unseres verstorbenen Sohnes und Bruders, des Dekans Magin, in ehrenkränkender Weise zu nahe getreten. Es muß daher constatirt werden, daß in Händen des Herrn Pfarrers, Zimmer in Steinfeld noch ein anderer Brief des Herrn Dr. Dick an Dekan Magin existirt, worin Herr Dr. Dick  
 
1 die Möglichkeit und sogar die innere Wahrscheinlichkeit der fraglichen Aeußerung gegenüber dem Pfarrer Magin zugibt,  
 
1 die Möglichkeit und sogar die innere Wahrscheinlichkeit der fraglichen Aeußerung gegenüber dem Pfarrer Magin zugibt,  
 
2 bestimmt erklärt, daß innerhalb der vier Wände seines Arbeitszimmers die Eventualität - einer Geistesstörung bei Herrn Kühn besprochen worden sei, und  
 
2 bestimmt erklärt, daß innerhalb der vier Wände seines Arbeitszimmers die Eventualität - einer Geistesstörung bei Herrn Kühn besprochen worden sei, und  
3 gestützt auf einen glaubwürdigen Gewährsmann hinzu fügt: „Herr Kühn habe selbst in jener Zeit Befürchtungen dieser Art über sich einem Bekannten gegenüber ausgesprochen.“ Soviel zur Ehrenrettung unseres verstorbenen Sohnes und Bruders. Rödersheim, den 23. Dezember 1874. A. M. Magin, Mutter. A. M. Dauscher, Schwester.“
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3 gestützt auf einen glaubwürdigen Gewährsmann hinzu fügt: „Herr Kühn habe selbst in jener Zeit Befürchtungen dieser Art über sich einem Bekannten gegenüber ausgesprochen.“ Soviel zur Ehrenrettung unseres verstorbenen Sohnes und Bruders. Rödersheim, den 23. Dezember 1874. A. M. Magin, Mutter. A. M. Dauscher, Schwester.“</nowiki>
 
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|abstract=Der altkatholische Priester Kühn von Landau hat die „Rhpf“ wegen Ehrenkränkung verklagt.
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Version vom 1. November 2019, 13:25 Uhr

Pfälzische Post war eine Zeitung für die Pfalz. Sie wurde von 1871 (August) bis 1875 (Oktober)[anm 1] täglich herausgegeben[1]. Das Blatt erschien als "Unterhaltungs-Beilage" in Kaiserslautern (ZDB-ID:2194530-5)][2]. In der Zeitung sind einige Erwähnungen des Ortes Alsterweiler, von Personen und Ereignissen vor Ort.

Über die angegeben Links können Sachverhalte zu Alsterweiler angewählt werden. Von dort kann auch der gesamte Zeitungsbestand eingesehen werden. Einstieg auch hier.




Pfälzische Post Kaiserslautern zu Peter Kühn

  • Pfälzische Post (1874)/1874-10-26-Mo 
  • Pfälzische Post (1874)/1874-11-05-Do 
  • Pfälzische Post (1874)/1874-11-24-Di 
  • Pfälzische Post (1874)/1874-11-28-Sa 
  • Pfälzische Post (1874)/1874-12-11-Fr 
  • Pfälzische Post (1874)/1874-12-24-Do 


Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. nachgewiesen
  2. Die Zeitung hat nichts mit der unter gleichem Namen erschienen Propaganda-Zeitschrift aus Ludwigshafen zu tun.

Anmerkungen

  1. Matzinger: Tatsächliche Auflage unklar

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Pfälzische Post gehört den Kategorien an: Zeitung

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 01.11.2019". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Pfälzische Post. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Pfälzische Post ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 20.04.2026 ↑... Seitenanfang