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Gemeinderechnung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''{{PAGENAME}}''' (auch: [[Bürgermeisterrechnung]], [[Dorfrechnung]]) ist eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde. Diese Rechnungen wurden für einen festgelegten Abrechnungszeitraum (i.d.R. ein Jahr) angelegt. Geführt wurden die Eintragungen von dem jeweiligen [[Dorfmeister]], [[Bürgermeister]] oder [[Verrechner]], [[Einnehmer]]. Unter der Bezeichnung Gemeinderechnung werde alle "gemeindlichen Rechnungsaufstellungen" verstanden, unabhängig von welchem [[Amtsträger]] sie erstellt worden sind. | '''{{PAGENAME}}''' (auch: [[Bürgermeisterrechnung]], [[Dorfrechnung]]) ist eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde. Diese Rechnungen wurden für einen festgelegten Abrechnungszeitraum (i.d.R. ein Jahr) angelegt. Geführt wurden die Eintragungen von dem jeweiligen [[Dorfmeister]], [[Bürgermeister]] oder [[Verrechner]], [[Einnehmer]]. Unter der Bezeichnung Gemeinderechnung werde alle "gemeindlichen Rechnungsaufstellungen" verstanden, unabhängig von welchem [[Amtsträger]] sie erstellt worden sind. | ||
| − | Für den Zeitraum bis des Jahres 1572 bis zum Jahr 1656 werden die Rechnungsbücher vom [[Dorfmeister]] geführt. Für die Jahre 1656 bis 1768 waren die [[Bürgermeister]] (meist zwei) für die Bürgermeisterrechnung zuständig. Danach treten Begriffe auf, wie Belege, Gemeinde-Rechnung, Gemeinde-Stück-Rechnung, Hauptrechnung u.a.m. | + | Für den Zeitraum bis des Jahres 1572 bis zum Jahr 1656 werden die Rechnungsbücher vom [[Dorfmeister]] geführt und als [[Dorfrechnung]] bezeichnet. Für die Jahre 1656 bis 1768 waren die [[Bürgermeister]] (meist zwei) für die [[Bürgermeisterrechnung]] zuständig. Danach treten Begriffe auf, wie Belege, Gemeinde-Rechnung, Gemeinde-Stück-Rechnung, Hauptrechnung u.a.m. |
In Ergänzung zu den Gemeinderechnung, in Form von kleinen Bänden (Heften), wurden [[Steuerliste|Steuerlisten]] geführt. Sie gaben Auskunft über die [[Herbst-Geld-Bede]], die [[Herbstbede]], die [[Mai-Geld-Bede]], die [[Weinbede]] und die [[Herbst-Weinbede]]. Später kamen noch das [[Landschreiberei-Register]] sowie das ausmärkische [[Edenkobener Mai- und Herbst-Geld-Bed-Register]]. | In Ergänzung zu den Gemeinderechnung, in Form von kleinen Bänden (Heften), wurden [[Steuerliste|Steuerlisten]] geführt. Sie gaben Auskunft über die [[Herbst-Geld-Bede]], die [[Herbstbede]], die [[Mai-Geld-Bede]], die [[Weinbede]] und die [[Herbst-Weinbede]]. Später kamen noch das [[Landschreiberei-Register]] sowie das ausmärkische [[Edenkobener Mai- und Herbst-Geld-Bed-Register]]. | ||
Version vom 6. Januar 2019, 10:47 Uhr
Gemeinderechnung (auch: Bürgermeisterrechnung, Dorfrechnung) ist eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde. Diese Rechnungen wurden für einen festgelegten Abrechnungszeitraum (i.d.R. ein Jahr) angelegt. Geführt wurden die Eintragungen von dem jeweiligen Dorfmeister, Bürgermeister oder Verrechner, Einnehmer. Unter der Bezeichnung Gemeinderechnung werde alle "gemeindlichen Rechnungsaufstellungen" verstanden, unabhängig von welchem Amtsträger sie erstellt worden sind.
Für den Zeitraum bis des Jahres 1572 bis zum Jahr 1656 werden die Rechnungsbücher vom Dorfmeister geführt und als Dorfrechnung bezeichnet. Für die Jahre 1656 bis 1768 waren die Bürgermeister (meist zwei) für die Bürgermeisterrechnung zuständig. Danach treten Begriffe auf, wie Belege, Gemeinde-Rechnung, Gemeinde-Stück-Rechnung, Hauptrechnung u.a.m.
In Ergänzung zu den Gemeinderechnung, in Form von kleinen Bänden (Heften), wurden Steuerlisten geführt. Sie gaben Auskunft über die Herbst-Geld-Bede, die Herbstbede, die Mai-Geld-Bede, die Weinbede und die Herbst-Weinbede. Später kamen noch das Landschreiberei-Register sowie das ausmärkische Edenkobener Mai- und Herbst-Geld-Bed-Register.
Gemeinderechnungen (hier: Dorfrechnung) Maikammer-Alsterweiler (unvollständig)
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