Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Deutsches Rechtswörterbuch: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. August 2018, 11:35 Uhr
Deutsches Rechtswörterbuch (auch DRW) ist ein Wörterbuch. Das einzelne Wort wird mit seinen Bedeutungen dargestellt. Das DRW ist ein historisches Wörterbuch. Es behandelt die Sprache des Rechts vom Beginn der schriftlichen Überlieferung in lateinischen Urkunden der Völkerwanderungszeit bis etwa 1800. Für die heutige Rechtssprache ist es nur bedingt geeignet. "Deutsch" bezeichnet hier, nach der Theorie des 19. Jahrhunderts den Oberbegriff für die gesamte westgermanische Sprachfamilie. Der Online Zugang zum DRW ist u.a. im woertbuchnetz.de zu finden.
Auf dieser Seite werden die Links zu Begriffen bereitgestellt, die auf der wiki alsterweiler.net verwendet werden. Somit lassen sich die umfangreicheren Einträge (auf alsterweiler.net - immer verkürzt dargestellt) lesen.
Alle Wörter:
Egerte1
Deutsches Rechtswörterbuch - Alle Worte alphabetisch
- Titel: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW).
Seite: Egerte
Schlüssel: Deutsches Rechtswörterbuch#Egerte
Zitat: "Acker, worauf man in einem Jahr Getreide, im folgenden Gras wachsen läßt" Hübner,ErzstSalzb. III 961; unbebautes, brach bleibendes Feld"..
Eine Übertragung fehlt.
Es gibt keine Anmerkung.
Schlagwort: Egerte
Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch
Einrichtungsdatum: Ein Einrichtungsdatum fehlt.
Das Datum des letzten Abrufs fehlt.
Die Einstufung fehlt noch.
Sammlung: Alsterweiler · DRW
LINK: Alsterweiler
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Egerte