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Johann von Dalheim: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | {{PAGENAME}} (*errechnet 1450 in Unbekannt, †1498 in vermutlich Heidelberg) war Jurist[[CiteRef::Schroeder (2014)]]<ref group=anm>Anmerkung: Seite 96 - 3. Johann von Dahlheim und Florentinus von Venningen. Zwar war die Errichtung Juristenburse gescheitert, eine gewisse Kompensation wurde aber mit der Stiftung einer dritten legistischen Professur für die Pandekten durch Kurfürst Philipp erreicht. Diesen Lehrstuhl betrachtete Philipp als sein persönliches «dominum», über das er ohne jegliche Rkücksprache mit der Fakultät verfügte. Bereits seine Ausgestaltung zeigt das herrschaftliche Interesse an: In erster Linie ist der Inhaber der Professur dem Hof als kurfürstlicher Rat verpflichtet, in zweiter Linie, quasi im Nebenamt, ist er als akademischer Leherer Mitglieder der akademischen Korporation. Nichts unterlässt der Kurfürst, um das Ansehen jenes Lehrstuhls zu befördern: So bittet er die Artistenfakultät im März 1498, dem in Aussicht genommenen Dozenten ein «groß lectorium» zur Verfügung zu stellen. Mit Johann von Dahlheim, ausgezeichnet durch den an der Universität Siena erworbenen Titel eines Dr. jur. utr., wird 1498 ein Adliger auf die neu eingerichtete Pandektenprofessur berufen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht weiter erstaunlich, dass er gemäß dem Wunsch des Kurfürsten ohne die Leistung des Eides, Seite 97 welche ihn zum Gehorsam gegenüber dem Rektor verpflichtet, in die Matrikel der Rupertina eingeschrieben wird: «salvis quibuscumque iussionibus principis et suorum heredem et his, que mihi ex fundatione lecture me incumbunt». Berücksichtigung findet ebenso der vom Kurfürsten unterstützte Sonderwunsch Johann von Dahlheims, bereits vor der Immatrikulation seine schon angekündigte Antrittsvorlesung halten zu dürfen (sie erfolgte am 20. Juni 1498). Letztmals wird [[Johann von Dahlheim]] in einer Urkunde vom November 1498 erwähnt (vgl. dazu: DRÜLL, 1386-1651, Seite 278) Danach verlieren sich seine Spuren; vielleicht ist er an der zur damaligen Zeit in Heidelberg grassierenden Pest verstorben. Seite 97 Sein Nachfolger wird Ende 1500 Florentinus von Venningen, der in der kurfürstlichen Bestallungsurkunde, wie schon sein kurzzeitiger Vorgänger [[Johann von Dahlheim]], zum Hofrichter ernannt wird. Daraus lässt sich schließen, dass [[Johann von Dalheim]] dem kurpfälzischen Hof sehr nahe stand.</ref> in Heidelberg. | + | {{PAGENAME}} (*errechnet 1450 in Unbekannt, †1498-1500 in vermutlich Heidelberg) war Jurist[[CiteRef::Schroeder (2014)]]<ref group=anm>Anmerkung: Seite 96 - 3. Johann von Dahlheim und Florentinus von Venningen. Zwar war die Errichtung Juristenburse gescheitert, eine gewisse Kompensation wurde aber mit der Stiftung einer dritten legistischen Professur für die Pandekten durch Kurfürst Philipp erreicht. Diesen Lehrstuhl betrachtete Philipp als sein persönliches «dominum», über das er ohne jegliche Rkücksprache mit der Fakultät verfügte. Bereits seine Ausgestaltung zeigt das herrschaftliche Interesse an: In erster Linie ist der Inhaber der Professur dem Hof als kurfürstlicher Rat verpflichtet, in zweiter Linie, quasi im Nebenamt, ist er als akademischer Leherer Mitglieder der akademischen Korporation. Nichts unterlässt der Kurfürst, um das Ansehen jenes Lehrstuhls zu befördern: So bittet er die Artistenfakultät im März 1498, dem in Aussicht genommenen Dozenten ein «groß lectorium» zur Verfügung zu stellen. Mit Johann von Dahlheim, ausgezeichnet durch den an der Universität Siena erworbenen Titel eines Dr. jur. utr., wird 1498 ein Adliger auf die neu eingerichtete Pandektenprofessur berufen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht weiter erstaunlich, dass er gemäß dem Wunsch des Kurfürsten ohne die Leistung des Eides, Seite 97 welche ihn zum Gehorsam gegenüber dem Rektor verpflichtet, in die Matrikel der Rupertina eingeschrieben wird: «salvis quibuscumque iussionibus principis et suorum heredem et his, que mihi ex fundatione lecture me incumbunt». Berücksichtigung findet ebenso der vom Kurfürsten unterstützte Sonderwunsch Johann von Dahlheims, bereits vor der Immatrikulation seine schon angekündigte Antrittsvorlesung halten zu dürfen (sie erfolgte am 20. Juni 1498). Letztmals wird [[Johann von Dahlheim]] in einer Urkunde vom November 1498 erwähnt (vgl. dazu: DRÜLL, 1386-1651, Seite 278) Danach verlieren sich seine Spuren; vielleicht ist er an der zur damaligen Zeit in Heidelberg grassierenden Pest verstorben. Seite 97 Sein Nachfolger wird Ende 1500 Florentinus von Venningen, der in der kurfürstlichen Bestallungsurkunde, wie schon sein kurzzeitiger Vorgänger [[Johann von Dahlheim]], zum Hofrichter ernannt wird. Daraus lässt sich schließen, dass [[Johann von Dalheim]] dem kurpfälzischen Hof sehr nahe stand.</ref> in Heidelberg. |
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Version vom 29. Oktober 2017, 16:02 Uhr
Johann von Dalheim (*errechnet 1450 in Unbekannt, †1498-1500 in vermutlich Heidelberg) war Jurist1[anm 1] in Heidelberg.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Anmerkung: Seite 96 - 3. Johann von Dahlheim und Florentinus von Venningen. Zwar war die Errichtung Juristenburse gescheitert, eine gewisse Kompensation wurde aber mit der Stiftung einer dritten legistischen Professur für die Pandekten durch Kurfürst Philipp erreicht. Diesen Lehrstuhl betrachtete Philipp als sein persönliches «dominum», über das er ohne jegliche Rkücksprache mit der Fakultät verfügte. Bereits seine Ausgestaltung zeigt das herrschaftliche Interesse an: In erster Linie ist der Inhaber der Professur dem Hof als kurfürstlicher Rat verpflichtet, in zweiter Linie, quasi im Nebenamt, ist er als akademischer Leherer Mitglieder der akademischen Korporation. Nichts unterlässt der Kurfürst, um das Ansehen jenes Lehrstuhls zu befördern: So bittet er die Artistenfakultät im März 1498, dem in Aussicht genommenen Dozenten ein «groß lectorium» zur Verfügung zu stellen. Mit Johann von Dahlheim, ausgezeichnet durch den an der Universität Siena erworbenen Titel eines Dr. jur. utr., wird 1498 ein Adliger auf die neu eingerichtete Pandektenprofessur berufen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht weiter erstaunlich, dass er gemäß dem Wunsch des Kurfürsten ohne die Leistung des Eides, Seite 97 welche ihn zum Gehorsam gegenüber dem Rektor verpflichtet, in die Matrikel der Rupertina eingeschrieben wird: «salvis quibuscumque iussionibus principis et suorum heredem et his, que mihi ex fundatione lecture me incumbunt». Berücksichtigung findet ebenso der vom Kurfürsten unterstützte Sonderwunsch Johann von Dahlheims, bereits vor der Immatrikulation seine schon angekündigte Antrittsvorlesung halten zu dürfen (sie erfolgte am 20. Juni 1498). Letztmals wird Johann von Dahlheim in einer Urkunde vom November 1498 erwähnt (vgl. dazu: DRÜLL, 1386-1651, Seite 278) Danach verlieren sich seine Spuren; vielleicht ist er an der zur damaligen Zeit in Heidelberg grassierenden Pest verstorben. Seite 97 Sein Nachfolger wird Ende 1500 Florentinus von Venningen, der in der kurfürstlichen Bestallungsurkunde, wie schon sein kurzzeitiger Vorgänger Johann von Dahlheim, zum Hofrichter ernannt wird. Daraus lässt sich schließen, dass Johann von Dalheim dem kurpfälzischen Hof sehr nahe stand.
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Johann von Dalheim gehört den Kategorien an: Dalheim
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Referenzierungen
- ^ Schroeder, Klaus-Peter (2014)
Autoren sind Pflichtangabe, ggf. N.N.
Titel: Die pfälzische Juristische Fakultät der Universität Heidelberg von ihren Anfängen bis zum Jahre 1802..
Kein Schlüssel angegeben.
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Zitat: Seite 96 - 3. Johann von Dahlheim und Florentinus von Venningen. Zwar war die Errichtung Juristenburse gescheitert, eine gewisse Kompensation wurde aber mit der Stiftung einer dritten legistischen Professur für die Pandekten durch Kurfürst Philipp erreicht. Diesen Lehrstuhl betrachtete Philipp als sein persönliches «dominum», über das er ohne jegliche Rkücksprache mit der Fakultät verfügte. Bereits seine Ausgestaltung zeigt das herrschaftliche Interesse an: In erster Linie ist der Inhaber der Professur dem Hof als kurfürstlicher Rat verpflichtet, in zweiter Linie, quasi im Nebenamt, ist er als akademischer Leherer Mitglieder der akademischen Korporation. Nichts unterlässt der Kurfürst, um das Ansehen jenes Lehrstuhls zu befördern: So bittet er die Artistenfakultät im März 1498, dem in Aussicht genommenen Dozenten ein «groß lectorium» zur Verfügung zu stellen. Mit Johann von Dahlheim, ausgezeichnet durch den an der Universität Siena erworbenen Titel eines Dr. jur. utr., wird 1498 ein Adliger auf die neu eingerichtete Pandektenprofessur berufen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht weiter erstaunlich, dass er gemäß dem Wunsch des Kurfürsten ohne die Leistung des Eides, Seite 97 welche ihn zum Gehorsam gegenüber dem Rektor verpflichtet, in die Matrikel der Rupertina eingeschrieben wird: «salvis quibuscumque iussionibus principis et suorum heredem et his, que mihi ex fundatione lecture me incumbunt». Berücksichtigung findet ebenso der vom Kurfürsten unterstützte Sonderwunsch Johann von Dahlheims, bereits vor der Immatrikulation seine schon angekündigte Antrittsvorlesung halten zu dürfen (sie erfolgte am 20. Juni 1498). Letztmals wird Johann von Dahlheim in einer Urkunde vom November 1498 erwähnt (vgl. dazu: DRÜLL, 1386-1651, Seite 278) Danach verlieren sich seine Spuren; vielleicht ist er an der zur damaligen Zeit in Heidelberg grassierenden Pest verstorben. Seite 97 Sein Nachfolger wird Ende 1500 Florentinus von Venningen, der in der kurfürstlichen Bestallungsurkunde, wie schon sein kurzzeitiger Vorgänger Johann von Dahlheim, zum Hofrichter ernannt wird. Daraus lässt sich schließen, dass Johann von Dalheim dem kurpfälzischen Hof sehr nahe stand..
Eine Übertragung fehlt.
Anmerkung: Abhandlung über die Gründung und Entwicklung der Juristischen Fakultät. Mit Hinweisen zu Studenten und Professoren in der Zeit des 14. Jahrhunderts bis 1802.
Schlagwort: Heidelberg · Johann von Dalheim · Florentinus von Venningen · Johann von Dahlheim · Hofrichter · Dalheim · Talheim
Quelle: Stiftung zur Förderung der Pfälzischen Geschichtsforschung/Veröffentlichungen
Erscheinungsjahr: 2014
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Sammlung: Die Zuordnung zu einer Sammlung fehlt.
Ein Link fehlt.
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Dalheim