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Weingült: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Mai 2017, 09:57 Uhr
Weingült ist ein Begriff aus dem Finanz- und Steuerwesen des Mittelalters.
Vorkommen der Weingült: LA Sp F 2 Nr.35b Siehe dazu: Gült.
"Item ein logel weins von einem halben morgen winggarts" LA Sp F 2 Nr.35b#Ewige Weingült zu Maikammer