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Gastwirt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Dezember 2016, 12:33 Uhr
Gastwirt (auch Wirt)[1] ist ein selbständiger Unternehmer oder Angestellter eines Unternehmens. Er handelt eigenverantwortlich für ein Wirtshaus. Gastwirt ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.
"1771 waren 8 Wirte hier, zum Ochsen, zum Rössel, zur Traube, zum Lamm, zur Krone, zum Adler, zum Widder und eine ohne Bezeichnung."[zit 1]
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ In der Regel wird in den älteren Urkunden lediglich die Bezeichnung "Wirt" verwendet. Es ist aber die gleiche Funktion damit gemeint.
Anmerkungen
Zitate
- ↑ Siehe dazu:Leonhardt (1928) auf den Seiten u.a.: (Seite 128), gemeint ist die gesamt Gemeinde Maikammer.
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Gastwirt gehört den Kategorien an: Person nach Tätigkeit, Funktion
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Referenzierungen
- ^ Dorfordnung (1549)/Artikel3