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Version vom 29. Oktober 2015, 13:34 Uhr
Ein Kollegiatstift (auch Kanonikerstift, Säkularkanonikerstift, Chorherrenstift) ist eine Gemeinschaft von Weltgeistlichen. Sie sind weltliche Chorherren, keine Mönche und gehören auch keiner Ordensgemeinschaft an. Die Kanoniker der Kollegiatsstifte, auch Chor- oder Stiftsherren genannt, leben an einer Kirche. Diese Kirche wird Stift genannt, für dessen Gottesdienste die Chorherren zuständig sind.[1]
Stiftskapitel
Das Stiftskapitel ist die Versammlung der Kanoniker. Es verwaltet das Vermögen des Stifts. Die einzelnen Kanoniker behalten – im Unterschied etwa zu den Geistlichen eines Ordens – ihr Privatvermögen. Sie legen keine Gelübde ab und können das Stift jederzeit frei verlassen.[2]
Propst
Analog zum Amt des Dompropstes oder auch des Domdekans an Kathedralkirchen, wie z.B. dem Speyerer Dom, steht den Kollegiatskirchen und damit dem Stiftskapitel je nach Verfassung ein Propst oder ein Dechant (Dekan) vor.
Im Falle des Allerheiligenstift Speyer waren stets enge Verbindungen zum Domkapitel vorhanden. So nahm Otto von Waldburg (1514–1573) als Bischof von Speyer auch das Amt des Stiftspropstes des Allerheiligienstifts ein. In die Zeit von Waldburg fallen auch die entscheidenden Einrichtungen (Schenkungen, Verpflichtungen) das Alsterweiler Hofgut betreffend. In den Jahren 1439-1450 stand Andreas von Oberstein dem Kollegiatstift Allerheiligen als Propst vor.[3]
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ QUELLE XXX
- ↑ QUELLE XXX
- ↑ Vorlage:Rödel 2009
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Kollegiatstift gehört den Kategorien an:
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 29.10.2015". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Kollegiatstift. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Kollegiatstift ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 19.04.2026 ↑... Seitenanfang