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Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer): Unterschied zwischen den Versionen
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==Gebäude des Alsterweiler Hofguts== | ==Gebäude des Alsterweiler Hofguts== | ||
Version vom 20. Oktober 2015, 09:19 Uhr
Pfälzische Stifte und Klöster verfügten in vielen Gemeinden über teils umfangreichen Besitz an Grundstücken und Gebäuden. Dies gilt auch für Alsterweiler.[1] So auch das Allerheiligenstift in Speyer. Sein Hofgut lag in der Hauptstraße von Alsterweiler.Die Einnahmen aus diesen "Niederlassungen" deckten einen Teil[2] der Kosten des wirtschaftlichen und religiösen Betriebs der Klöster und Stifte.[3]
Gebäude des Alsterweiler Hofguts
An der Vorderseite des Anwesen in der Hauptstraße 25[4] zu Alsterweiler fällt ein markantes Wappen auf dem Schlußstein über der Toreinfahrt auf. Es zeigt die Insignien des Allerheiligenstifts zu Speyer. Damit wird das Gebäude[5] als zu dem ehemaligen Kollegiatstift zugehörig gekennzeichnet. Das Allerheiligenstift, auch Dreifaligkeitsstift[6] genannt, mit der vollen Bezeichnung Kollegiatstift "Sanct Trinitatis ac Omnium Sanctorum"[7] (Heilige Dreifaltigkeit zu Allerheiligen) zu Speyer, stand dem rechtsrheinisch gelegenen Archidiakonat Trinitatis mit den drei Landkapiteln Weil der Stadt, Grüningen und Vaihingen vor. Das Stift war eines der vier Pfarreien der Stadt Speyer. Probst und Kanoniker des Stifts waren eng mit dem Domstift in Speyer verbunden.[8] Das Stift Allerheiligen hatte nicht nur einen Gutshof in Alsterweiler, sondern auch einige Grundstücke im Besitz[9]. Dazu zählten Weinberge und Wiesen. Zum Teil lagen sie direkt bei dem Alsterweiler Gut, z.T. waren sie über die Gemarkung in Alsterweiler, Maikammer und auch in Weinsweiler verteilt.[10] Neben dem Allerheiligenstift hatten auch die Stifte St. Clara und St. Guido, ebenfalls in Speyer angesiedelt, Besitz in Maikammer und Alsterweiler. (vgl.QUELLE) Erste Beziehungen zwischen dem Allerheiligenstift und den Gemeinden Maikammer, Alsterweiler und Weinsweiler sind bereits für das 14. Jahrhundert belegt[11]. Jedenfalls war Andreas von Oberstein in den Jahren 1439 bis 1450 Probst im Allerheiligenstift[12]. Für diese Zeit werden auch erste Verbindungen der Oberstein zur Kredenburg in Alsterweiler angenommen.[13] Diese Burg gilt als "Stammsitz" der sog. "Kredenburger Linie" der Oberstein[14].
Wappenstein 1595
Der Wappenstein ist als Schlußstein (Scheitelstein) in einen Renaissance-Torbogen eingesetzt. Das Wappen zeigt eine schwörende Hand, die auf einem Siegel oder einer Urkunde aufgesetzt ist. Die schwörende rechte Hand (in weiß) richtet Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger nach oben, während Ringfinger und kleiner Finger eingeschlagen sind. Aus Daumen, Zeigefinger und aus den eingeschlagenen Fingern ragen drei Linien hervor. Sowohl die drei aufrechten Finger als auch diese Linien sind als Dreifaltigkeitssymbole zu deuten. Die Hand sitzt auf einem Ärmelaufschlag[15].
Das Wappen ruht auf der Stirn eines goldnen Kopfes mit zwei Engelsflügeln. Ein ähnlicher Engelskopf findet sich am Torbogen des Anwesens Marktstraße XXX - (sog. Lodderhaus).
Beiderseits des Wappens sind Zahlen angebracht, auf der linken Seite 15 und auf der rechten Seite 95. Daraus ergibt sich die Jahreszahl 1595. Beiderseits der Zahlen sind Siglen aufgetragen, die zweifelsohne als OO SS zu interpretieren sind.
Im Torbogen selbst sind weitere Verzierungen angebracht. Es handelt sich um stilisierte Blattornamente in grün mit einem roten Mittelpunkt. Eine ähnliche Verzierung (Blattornamente mit Mittelpunkt) findet sich in Maikammer am Anwesen Ecke Hartmannstraße - Friedhofstraße (Hartmannstraße Nr. ...)
Zum Torbogen wird unter kunsthistorischen Gesichtspunkten ausgeführt: "Nr. 27 (Ehemaliges Gerichtsgebäude)[16] Bez. 1595. Hübscher Torbogen mit Profilierung, Rosetten, Diamantbossen und Rankenwerk; am Scheitelstein Engelsköpfchen und Schild mit einer Schwurhand. Gezierte Fenstersockel. Die Kellerfenster zeigen Steinschieber mit Rosetten."[17]
Die Schwörende Hand
"Ein jeder Mensch, der einen Eid schwören will, der soll drei Finger heben. Bei dem ersten (Schwur) nimmt man den Daumen. Der bedeutet Gott, der Vater. Bei dem anderen (Finger) Gottes Sohn (Jesus Christus) und bei dem dritten (Finger) der Heilige Geist Gottes. Die anderen beiden letzten (Finger) neigen sich (unter den drei erhobenen Fingern). Der eine behütet die köstliche Seele, die unter der Menschheit geboren wurde und der fünfte, kleine Finger behütet den Leib. Jedoch ist der Leib geringer zu schätzen, als die Seele. Und die Hand als ganzes bedeutet ein Gott und ein Schöpfer." Abbildung B: Wappen des Zisterzienserstift Heiligenkreuz ©Matthias C.S. Dreyer  Der Schwur wird geleistet für die Dreieinigkeit. Das Bild zeigt das Wappen des Zisterzienserstifts Heiligenkreuz bei Wien[18]. Die Verwendung der Schwurhand mit den drei gestreckten Schwurfingern bei der Eidesleistung symbolisiert die Unterwerfung des Menschen unter den dreifaltigen Gott und seine Anrufung als Eideshelfer. Die Schwurfinger symbolisieren die Dreifaltigkeit. Es ist in der christlichen Theologie die Wesenseinheit von Gottvater, Sohn (Jesus Christus) und heiligem Geist. Des Weiteren symbolisiert der gebeugte Ringfinger die Seele, der gebeugte kleine Finger den Körper und die Handinnenfläche die Gerechtigkeit[19].
Sigle OO SS
Die im Wappenstein angebrachten Siglen OO SS wurden bereits vom Heimatforscher Urban Ziegler interpretiert. Zum Beleg der These vom Gerichtsgebäude wurde angenommen es handelte sich um die Abkürzung für "Oberamts-Schöffen". Folgt man den Überlegungen des vorliegenden Beitrags handelt sich um eine Abkürzung für eine Bezeichnung des Allerheiligenstifts. Die entsprechende Annahme unterstützen zwei Ansätze:
Allerheiligen als Omnes Sanctus Im Sinne einer sprachlichen Einbindung des Zeichens OS kann
Siegel des Allerheiligenstifts Das Siegel ist in... nachgewiesen
Gebäude
Das Gebäude ist in sechs Fensterachsen gegliedert. Es umfasst zwei Stockwerke. Den unteren Teil nimmt der Gewölbekeller ein, der bis auf die Höhe des Torbogens reicht. Der Keller hat "Fenster" (Einlässe) aus Sandstein, die verziert sind und sich aufschieben lassen. Darüber ist das zweite Geschoß aufgesetzt. Der Zugang befindet sich im Innenhof, über einen nach Westen gerichteten Treppenaufgang.
Abbildung C: Gesamtansicht des Hauptgebäudes Hauptstraße 25, Alsterweiler, Ortsteil von Maikammer, 2015. ©Matthias C.S. Dreyer
Die Ausrichtung des Gebäudes zur Hauptstraße ist traufständig. Es wird von einem steilen Satteldach nach oben abgeschlossen. Mit dem Bau wird der Innenhof abgeschirmt. Er ist mit Nebengebäuden umbaut. Ein Tor lässt den Durchgang zum anschließenden Garten zu.
Angebliches Gerichtsgebäude
Das Gebäude, aber insbesonder der Torbogen, hat die bekannten Heimatforscher der Gemeinde Maikammer, nämlich Johannes Leonhardt und Urban Ziegler beschäftigt. Daraus ist jedenfalls bei Urban Zielger die Einschätzung entstanden, es handele sich um ein Gerichtsgebäude. In diesem Sinne wurde im Jahre... durch die Gemeinde Maikammer eine entsprechende Tafel am Anwesen angebracht. Sie zeigt die Jahreszahl 1595 und den Hinweis: "Ehemaliges Gerichtsgebäude".
Leonhardt schreibt in seiner Ortschronik aus dem Jahre 1928, etwas vorsichtiger als Urban Ziegler: "Das Haus von Oskar Hafner, Alsterweiler Hauptstraße wurde 1595 erbaut. Es zeigt über dem Torbogen außer den Anfangsbuchstaben des Namens eine schwörende Hand, welche auf den Beruf eines Gerichtsschöffen hinweist."[20] Und weiter führt er aus: "[...] 1759 war ein Streit zwischen der Gemeinde und dem Allerheiligenstift wegen Zahlung der Bede von diesen Gütern [...]."[21] Leonhardt fährt fort: "[...] Die Gemeinde hatte von 1709—1731 für die Güter des Stifts, für die in den Bedbüchern eine Bede berechnet ist, die Bede und das Landschreibereigeld ausgelegt. Das Stift weigerte die Zahlung."[22] Urban Ziegler fertigt eine "Urkunde", deren Text von den heutigen Eigentümern[23] an einer Seitenwand im Durchgang zum Innenhof aufgetragen worden ist. Dort steht: "Anno Domini 1595 erbaute die hohe weltliche Gerichtsbarkeit dieses Gerichtshaus. Unter dem Vorsitz des Dominegerichtsherrn sprachen sechs Schöffen Recht, zu den Gerichtspersonen zählten auch der Gerichtsanwqlt, der -Schreiber und der -Büttel. Der Gerichtsbezirk umfasste die Ortschaften des Amtes Kirrweiler, [in kleinerer Schrift] insbesondere die Dörfer Hambach, Diedesfeld, Kirrweiler, Maikammer, Alsterweiler u. St. Martin. An der Vorderfront des Hauses ist unter jedem Fenster je ein „T“ für die sechs Gemeinden nagebracht, Sinnbild der Gerichtsherrschaft: „Tod und Leben“ bedeutend. Der Torbogen weist in seiner Ziselierarbeit Blattornamentik auf. Im Zentrum des Torschlussstein erhebt sich die Schwurhand, eingeschlossen von den Lituuszeichen „OO“=Oberamt u. „SS“=Sitz der Schöffen, Schöffenstuhl. Unser heutiges „§“-Zeichen hat seinen Ursprung in diesem Buchstabensignum. Der wuchtige Gerichtsengel spitzt den Mund, hält die Augen geschlossen, doch die Ohren gross und weit geöffnet. Der zum Gericht gehörende Galgen stand am Nordostende des Ahlbergs (-Rechtsberg), heute Gewanne Galgen in der Gemarkung Diedesfeld. Zur Findung des Rechts benutzte das Gericht auch „ein paar Beinbrecher“. Bis zum Bau dieses Hauses tagte das Gericht in der Schloderlapp (=schlottern von Steinen) am Ahlberg, heutiges Pl.Nr.:1883"[24].
Bis heute (2015) ist es nicht gelungen, diese Einschätzungen Urban Zieglers durch Urkunden zu belegen. Zweifelsohne besteht ein Unterschied zwischen einem Gerichtsgebäude einerseits und dem Gebäude eines Gerichtsschöffen, wie von Johannes Leonhardt ausgeführt, andererseits. So schreibt das Landesarchiv Speyer in einer Stellungnahme vom 16. März 2015: "bei einer EDV-Recherche in unseren Beständen konnte [...] eine Quelle, die ein Gerichtsgebäude in Alsterweiler benennt, nicht ermittel[t werden]. Das [...] Geraidegericht scheint, wie aus den in unserem Bestand D 22 (Speyer, Allerheiligenstift, Urkunden) Nr. 112-116 enthaltenen Urkunden zu Alsterweiler hervorgeht, seinen Sitz in Maikammer gehabt zu haben (hier: Nr. 112 vom 24. Februar 1539)."[25] Die Einschätzung des Chronisten Johannes Leonhardt, wie oben angegeben (siehe Seite: 5), könnte auf die richtige Spur hinweisen. So spricht der ehemalige Lehrer ja lediglich von einem Hinweis "auf den Beruf eines Gerichtsschöffen." Nicht das Gebäude selbst ist also ein Gerichtsgebäude gewesen, sondern einer der Bewohner oder Eigentümer hat als Schöffe gewirkt oder in irgendeiner Form etwas mit einer Gerichtstätigkeit zu tun. Urban Ziegler geht dagegen von einem Gerichtsgebäude aus. Diese Auslegung findet sich in der Folge auch in anderen Veröffentlichungen[26]. Die offensichtlich aus dem Wappenstein abgeleitete Einschätzung, es handele sich um ein "Gerichtsgebäude", ist angesichts der im Folgenden beschriebenen Aktenlage wohl kaum zu halten.
Angebliches Gebäude der Haingeraide
Die Annahme eines Gerichtsgebäudes kann aus Urkunden nicht erschlossen werden. Dies schließt jedoch eine derartige Nutzung nicht grundsätzlich aus. Insofern stellt sich die Frage, um welches Gericht es sich denn gehandelt habe, das im Anwesen Hauptstraße 25 seinen Sitz hatte? Da der Hauptort Maikammer stets und durchgehend als Sitz des Gerichts bezeichnet wird[27], lag es nahe, sich mit einer Annahme "Gericht der Haingeraide" zu beschäftigen. Es erscheint ja nicht ganz abwegig, einem "speziellen" Gericht außerhalb der gemeindlichen Einrichtungen, wie z.B. dem Rathaus, eine eigenständiges Gebäude zuzuweisen. Diese Vermutung werde, so die Verfechter der Gerichtsgebäudeüberlegungen, durch die Anzahl der Fensterachsen untermauert, die sich angeblich auf die Haingeraidegemeinden beziehen sollten. Es kann sich nur um die Mittlere Haingeraide handeln. Diese umfasste die Gemeinden Hambach, Diedesfeld, Maikammer, St. Martin und Kirrweiler. </ref> Die Streitigkeiten um die Ansprüche der Gemeinde Duttweiler, die ebenfalls Gemeinde der Mittleren Haingeraide sein wollte, konnten im Jahre... beendet werden. QUELLENYXXX fünf Gemeinden, nicht sechs. Gelegentlich wird unterststellt, dass die sechste Gemeinde den Ort Maikammer als Sitz der Haingeraide repräsentiere, Maikammer also zwei Mal vorkomme und damit die sechs Fensterachsen berechtigt seien. Diese erweiterte Annahme verdeutlicht den doch etwas verkrampft anmutenden Versuch, eine eigenwillige Deutung aufrecht zu erhalten, die erstens durch keinerlei Urkunden zu belegen ist und zum zweiten auch keiner anderen Prüfung standhalten kann. Angenommen, der vorliegende Bauplan von 1708 (darauf wird später noch näher einzugehen sein)[28] mit acht Fensterachsen gibt einen Hinweis auf die ursprüngliche Größe des Gebäudes. So widerspricht auch dies der "Haingeraide"-Annahme, selbst dann, wenn mit dem Plan 1708 auch nur die Absicht bestanden haben sollte, ein bereits bestehendes Gebäude zu erweitern. Dass die Haingeraide immer wieder als Namensbeleg für Gebäude herhalten musste, zeigt auch die Ableitung des Namens "Kredenburg", der vermeintlichen Geraideburg[29]. Auch diese Verbindung musste letztlich aufgegeben werden. Es handelt sich um die "Krötenburg" und nicht um eine Burg, die den Haingeraiden oder deren Verwaltung oder deren Gericht in irgendeiner Art und Weise diente[30].
Akten im Landesarchiv Speyer
Im Landesarchiv Speyer werden im Bestand D2 Nr. 734 Akten zum Anwesen in Alsterweiler aufbewahrt. Im Einzelnen: Das Archiv des Kollegiatsstifts*32* hat im Jahre 1714 ein "ordentliches Verzeichnis vorhandener Brieffschafften" angelegt. Darin sind die für das Allerheiligenstift wichtigen Urkunden zusammengefasst. Für das Gut in Alsterweiler umfassen diese: 1. Alsterweiler - Kauffbrief über zwey gülden geldts (Termino Sti Georgy Jährl. daselbst fällig.) - 1544 2. Alsterweiler - urkund das recht des Stiffts guths daselbst zu denen gereyden betreffend. 3. Alsterweiler - Kaufbrief über einen halben morgen weingahrten. 4. Alsterweiler - Bestand brief über haus undt weingahrten daselbst de ano 1580. 5. Under Bestand Brief über vorgemelte haus und gütter de Anno 1617. Innerhalb dieser Original-Archivalie des Archivs des Kollegiatsstifts Allerheiligen zu Speyer, die 23 Seiten umfasst, befindet sich eine weitere Abschrift einer Urkunde aus dem Jahr 1471. Sie betrifft Bestände in der Gemeinde Angeloch. Darauf ist hier nicht weiter einzugehen. Für die in der Archivalie zusammengefassten Urkunden-Abschriften finden sich folgende Originalurkunden wieder: 1. 2. 3.
Ein Vergleich der Texte zeigt, dass es sich um die identischen Inhalte handelt. Insofern darf angenommen werden, daß die Originale im Archiv des Stifts vorlagen und zum Zwecke der Sicherung die Abschriften gefertigt worden waren. Im weiteren werden die noch vorhanden Originalurkunden behandelt. Für die Unterlagen von ..., die nicht mehr im Original vorliegen, wird auf die Abschriften zurückgegriffen.
"[1714] 1) Alsterweiller - Kauffbrieff über zwey gülden geldts Termino Sti Georgy Jährl. daselbst fällig. [1544]
2) Alsterweiller inkund daß recht des Stiffts guths daselbst Zu denen gereyden Beterpfandt. [1539]
3) Alsterweiller Kaufbrief über einen halben Morgen Weingahrten. [1615]
4) Alsterweiller Bestand Brief über Haus undt Weingahrten daselbst de ano 1580 [15. November 1580]
5) Under Bestand Brief über vorgemelte Haus und gütter De anno 1617 [1617]
6) Angeloch gültbrief fünf gulden jährlicher gülthe besagend de Anno 1471. [1471]"
Johannes Leonhardt erwähnt bereits für das 14. Jahrhundert Beziehungen zwischen dem Allerheiligenstift und Alsterweiler.
14. Juni 1366:
19. August 1350:
6. Juni 1370:
Allerdings gehen aus diesen Unterlagen keine Haus- oder Hofbesitztümer hervor. Leonhardt weist bereits selbst darauf hin: "Bei allen folgenden Erwähnungen handelt es sich um Zinsverschreibungen und einfache Nennungen des Namens, aus welchen die Geschicke des Dorfes nicht ersehen werden können. Seite 15}
Was bedeutet Allerheiligenstift - Kollegiatstift?
Ein Kollegiatstift (auch Kanonikerstift, Säkularkanonikerstift, Chorherrenstift) ist eine Gemeinschaft von Weltgeistlichen, sogenannter "weltlicher" oder "unregulierter" Chorherren. Diese weltlichen Chorherren sind von Mönchen abzugrenzen und gehören keiner Ordensgemeinschaft an. Die Kanoniker der Kollegiatsstifte, auch Chor- oder Stiftsherren genannt, leben an einer bestimmten Kirche. Diese Kirche wird Stift genannt, für dessen Gottesdienste sind die Chorherren zuständig. Neben einer gemeinsamen Messe, dem Kapitelsamt, zählt zu den Gottesdiensten auch das gemeinsame Stundengebet. Das Stiftskapitel, die Versammlung der Kanoniker, verwaltet das Vermögen der Stiftskirche. Die einzelnen Kanoniker behalten – im Unterschied etwa zu den Geistlichen eines Ordens – ihr Privatvermögen. Sie legen keine Gelübde ab und können das Stift jederzeit frei verlassen. Analog zum Amt des Dompropstes oder auch des Domdekans an Kathedralkirchen, wie z.B. dem Speyerer Dom, steht den Kollegiatskirchen und damit dem Stiftskapitel je nach Verfassung ein Propst oder ein Dechant (Dekan) vor. Im Falle des Allerheiligenstifts waren stets enge Verbindungen zum Domkapitel vorhanden. So nahm Otto von Waldburg (1514–1573) als Bischof von Speyer auch das Amt des Stiftspropstes des Allerheiligienstifts ein. Er stieg später zum Bischof von Augsburg und zum Kardinal auf. In die Zeit von Waldburg fallen auch die entscheidenden Einrichtungen (Schenkungen, Verpflichtungen) das Alsterweiler Hofgut betreffend. In den Jahren 1439-1450 stand Andreas von Oberstein dem Kollegiatstift Allerheiligen als Propst vor.
Das Alsterweiler Hofgut und seine Bestimmung
Derartige Besitzverhältnisse waren nicht ungewöhnlich. So hatten auch andere Stifte Besitz in Maikammer, Alsterweiler und Weinsweiler. In der Regel dienten diese Güter dem Einkommen oder der Versorgung von Dechanten, Priestern, Vikaren, die in Diensten der Stifte standen oder für diese z.B. Altare bedienten. Im vorliegenden Falle des Alsterweiler Hofguts werden die Einkünfte benutzt, um den Altardienst am .................. Altar zu vergüten. Ein Gerichtssiegel für Alsterweiler ist nicht bekannt. Das Siegel von Maikammer gibt es in Ausfertigungen, die in keiner Weise mit dem Wappen am Haus Hauptstraße 25 übereinstimmen (vgl. dazu ). Auf den Inhalt der Urkunde ... ist später noch einzugehen. Aus dieser Urkunde geht ein Verhältnis zwischen dem Beständer .............BERLEN?? und den Gerichtsschöffen der Gemeinde Maikammer hervor.
Beschreibung und Bild
die schwörende Hand - Urkunde Siegel... die Buchstaben oo ss - omnes sancti vgl. Urkunde...
Die Abbildung der schwörenden Hand findet sich auch bei einem Siegel des Stifts St. Guido (Speyer). Verwendet wurde das Siegel vom Propst Siboto von Lichtenberg im Zeitraum bis 1314.[31]
Martina(Email vom 30.01.2015) "Ich habe gehört (ich glaube, von Gerd Wagner), dass die Hauptstr. 25 einmal Familie PLATZ gehört hätte. Was nicht unmöglich ist, eine PLATZ-Tochter heiratete um 1669 den Stiftskeller Wendelin LIHR aus Speyer, lt. Dienerbuch Speyer auch Konsistorialrat und Registrator, 1698 Hofrat; vielleicht war Wendelin als Keller Verwalter der Hauptstr. 25, und später ging das Haus in PLATZ-Besitz über. Im Bethbuch ab 1669 wird LIHR jedoch nur mit Grund-, nicht mit Hausbesitz in Maikammer erwähnt, sein Titel war damals hochfürst. speyrl. Registrator. Und Johannes PLATZ wohnte damals 2 Häuser neben dem Allerheiligenstift, dazwischen wohnte Johannes SCHEURIG.
Anmerkung Dreyer: Das Eigentum "Platz" erscheint möglicherweise erst nach 1803. Darauf bezog sich auch der oben erwähnte Wissensstand (Wagner/Wilhelm/Orth). Die Reihenfolge der Eigentümber von heute zurück betrachtet, lautet Orth, Hafner, Platz. Im Rahmen der Konfiscation wurde das Gebäude versteigert und ging an Eigentümer aus St. Martin. Im Bethbuch ab 1619 stehen die "Allerheiligenstiftsherren" mit "Haus und Hof zu Alsterweiler" vermerkt, die Steuer betrug 2 B-3 Kr. Außerdem noch diverse Weinberge. Der Dechant des Allerheiligenstifts ist gesondert aufgeführt mit einem Morgen Wingert zum Eulbusch.
Im ab 1669 geführten Bethbuch heißt es dann bei den "Allerheiligenstift Herren zu Speyer" aber nur noch: "Ein Hausplatz zu Alsterweiler mitten im Dorf, obers., unters. und unterend Johannes Scheurig, oberend die Gass, 1 B 9 Kr. (Der Eintrag beim Dechanten ist gleichgeblieben.)
Ein Hausplatz war m.W. ein Bauplatz, das heißt, unbebautes Gelände. Das Grundstück ist auch nicht so hoch taxiert wie das Haus im vorhergehenden Bethbuch."
Telefonat mit Antonie (Dienstag, den 3. Februar 2015)
"Das Haus gehört heute der Familie Adolph Ort und Ehefrau Doris. Die Eigentümer davor war die Familie Hafner, davor eine Familie Platz. Es gibt dazu noch Unterlagen, denen auch eine Hausgeschichte zu entnehmen ist."
Urkunde zu Weinsweiler von 13.. (?) erwähnen.
Übertragung der Urkunden
(1) 19. August 1350 Das bischöfliche Gericht zu Speyer beurkundet, daß vor dem Schultheiß Wernher und den geschworenen Richtern des Dorfes Meinkeymer Henlin genannt Lange von da den Präbendaren des Dreifaltigkeitsstifts in Speyer Hugo von Bretheim und Mathias von Pforzheim an deren Präbenden eine jährliche Martinigilt von 10 Schilling Heller auf 1/2 corgen Wingert in der Gemarkung von Meinkeymer verschrieben habe. (Lat. Qrig. Perg. ohne Siegel).(, Seite 15 und 16) URKUNDE IMORGINAL BESORGEN
(2) 14. Juni 1366
Das bischöfliche Gericht zu Speyer beurkundet, daß vor dem Stellvertreter des Schultheißen Dyecz Scherer und den geschworenen Richtern des Dorfs zu Meinkeymer im Speyerer Bistum und im Beisein des Hug von Brethein, Pfründners bei Allerheiligen in Speyer und Heinrich Winthers von Kirwilr Peter genannt Batschan, Bürger zu Speyer und seiner Hausfrau Guta, den Pfründnern Johannes von Landowe und Johans Boching bei Allerheiligen in Speyer an deren Pfründen für 65 Pfund Heller eine jährliche Martinigilt von 5 Pfund Heller verschrieben und für deren pünktliche Entrichtung „ihren hoff hus und hovereyde zu Kirwilr mit einem stucke wingarten heltet vier morgen daran gelegen genannt Batschans gut zwuschen den Kemeren gelegen unde zinset zwene Cappen den Kemereren. Item einen morgen wingarten yme Lenmen an der Leymergasse oben an Werner Richel unde nyden an Gygel Serlich in Meinkeimer margke gelegen" zum Unterpfand gestellt haben. (Orig. Perg. ohne Siegel). ( , Seite 15 und 16)
(3) JAHR 1411 bis 1419 Hennel Egelmann von Maikammer sitzt ein Hofgut und Haus in Alsterweiler, das einerseits an Peter Naldisen und andererseits an die Hofreite Kolbers oder des Allerheiligenstifts zu Speyer. Betsche Hensel von Alsterweiler beurkundet die Schenkung an das Liebfrauenstift in Neustadt an der Weinstraße. Bei dieser Urkunde handelt es sich um die erste Erwähnung des Allerheiligenstifts zu Speyer im Zusammenhang mit dem Ort Alsterweiler. Ein sicherer Nachweis für ein Hofgut des Stiftes ist diese Urkunde jedoch nicht. Es ist nämlich umstritten, ob es sich um eine Angabe im Sinne "Kolber, einst Dechan am Allerheiligenstift" oder um die Auslegung "Kolber, Hofreite des ehemaligen Dechans am Allerheiligenstift" handelt (siehe dazu: , Seite 79, Fußnote 188).
(4) JAHR 14393-1450 Eine Beziehung zwischen dem Allerheiligenstift und Alsterweiler könnte auch über den Probst Andreas von Oberstein entstanden sein. Er gilt als einer der ersten Beständer auf der Kredenburg in Alsterweiler. Im Zeitraum 1439-1450 wirkte er als Probst am Allerheiligenstift in Speyer.*33*
(5) JAHR 1539 Es bestand wohl schon ein Haus mit Gutsbesitz ("Ein weingartt gutt ohngefehrlich uff drey morgen sambt einer behausung zu Alsterweiller gelegen, so ahn sein Vicary gehörend, genannt allerheiyligen gutt"). Der Bewohner des Guts war aber kein Geraidegenosse der 5. Haingeraide. Der Gereideschaffner Sebastian Spiell hat zwischen Schultheis und Zehntmeister der Geraiden von Kirrweiler und seinem Herren (Bischof von Speyer?) die Geraidegerechtigkeit auch auf das zu bauende Haus ausgedehnt. Dafür waren jährlich drei Schilling Pfennig dem Geraideschultheißen zu zahlen ().
(6) JAHR 1544
(7) JAHR 1595 Bau des Hauses, Datum auf dem Schlussstein. Was geschah zu diesem Zeitpunkt?? Keine Urkunden??
(8) JAHR 1619
Im Bethbuch ab 1619 stehen die "Allerheiligenstiftsherren" mit "Haus und Hof
zu Alsterweiler" vermerkt, die Steuer betrug 2 B-3 Kr. Außerdem sind noch diverse
Weinberge vermerkt. Der Dechant des Allerheiligenstifts ist gesondert aufgeführt mit einem Morgen Wingert zum Eulbusch in Maikammer.
(9) JAHR 1669
"Ein halber Morgen uff der Held, oberseits Allerheilige Stifte Zu Speyer underseits German Stift Zu Speyer (, Seite 77 Nach: LASp F2/221). BEZUG ZU STIFT GUT???
(10) JAHR 1699
Im ab 1669 geführten Bethbuch heißt es dann bei den "Allerheiligenstift Herren zu Speyer" aber nur noch: "Ein Hausplatz zu Alsterweiler mitten im Dorf, obers., unters. und unterend Johannes Scheurig, oberend die Gass, 1 B 9 Kr. (Der Eintrag beim Dechanten ist gleichgeblieben.)
Ein Hausplatz war m.W. ein Bauplatz, das heißt, unbebautes Gelände. Das Grundstück ist auch nicht so hoch taxiert wie das Haus im vorhergehenden Bethbuch."
Anmerkung: Kein Gebäude mehr???/könnte im Zusammenhang mit Klage von 1703/05 etc. stehen wg. Kriegsschäden und -lasten. Demnach war das Haus von 1595 wohl zerstört worden.
(11) JAHR 1705 Klage Allerheiligenstift gegen Martin Berle weg. Ausbleiben(?) der Zahlungen(?). Er begründet mit Kriegslasten und Einquartierungen (1705 - ). Haus steht wohl noch, ist aber in Mitleidenschaft gezogen worden durch den Krieg?
(12) JAHR 1707
(1707) Martin Berle (Johann Martin Berle) stammt aus Urloffen*34* und war Beständer im Alsterweiler Guth des Allerheiligen Stifts zu Speyer. Er verfasste einen Brief an das Kapitel und den Dechanten vom Allerheiligen Stift vom 1. September 1707 ().
(1707) Antwort des Verwalters mit Entschuldigung wg. Krankheit des Dechanten (, Seite ??)
(13) JAHR 1708 (07. März 1708 - ) Regeste: Schultheiß und Gerichtsschöffen von Maikammer geben bekannt, dass zwischen dem Weihbischof und Dechanten des Allerheiligen Stift zu Speyer und Martin Berlen, Zimmermeister in Alsterweiler ein Vertrag geschlossen wird. Martin Berlen und seine Ehefrau erhalten 240 Gulden als Abstandszahlung für ein angebautes Haus, Hof, Ställe und Teilen von Weingärten und Wiesen. Zu zahlen je 100 am 11. März des laufenden Jahres zu Speyer gegen Quittung, zu den Weihnachtsferien 1708 70 und zu den Pfingstfereien 1709 70, jeweils bar in Gulden(?). Zudem kann Martin Berlen und seine Ehefrau das Haus und Hof mit einem Viertel Wießen hinter den Häusern zwei Jahre bewohnen und nutzen. Nach diesen zwei Jahren soll er die Güter an das Stift abtreten. Zudem soll Martin Berlen alle bereits aufgelaufenen Kosten (Kriegskosten, Beed) sowie die weiteren Kosten der nächsten zwei Jahre übernehmen.
Das Dokument wird unterzeichnet von: Johannes Trättör, Schultheiß und Christian Diether Dierrolf(?), Hanß Göorg Breinling, Johannes Blatz, Hanß Michell Stober, Geörg Christen Vößlen, Hanß Jacob Hiltebranth sambtlige Gerichtsschöffen zu Maycamer.
ANMERKUNGEN:
Bei den erwähnten Kriegswirren handelt es sich vermutlich um den Spanischen Erbfolgekrieg und die Schlacht am Speyerbach 15. November 1703 (1701 bis 1714). Ggf. sind es auch noch die Nachwirkungen des Pfälzischen Erbfolgekriegs (1688–1697).
Jedenfalls wäre anzumerken, das Haus wurde neu errichtet??
(14) JAHR 1724 An- und Umbau mit Kostenanschlag (1724 - )
(15) JAHR 1730 Beforchung des Alsterweiler Guths mit Angaben zu den Beständen (1730 - )
(16) JAHR 1771
Actum Alsterweiler den 2... Juny 1771 (LA Sp F14 D22). "Danach Margaretha geb. Berlin (Berle) verwittibte Eisenbüchlerin bey hochfürstliche Speyerische Ausfauthey vorgestellet, vermochte sie ihr Wohnaus nicht länger zu unterhalten im Stande sey, das Endes sie sich entschließen nachbeschriebenes Hauß, als:
"Ein einstücketes Hauß und Stallungen, balden Keller, Kelter- und Kelterhaus, nebst einem Pflanz-Gärtlein, mitten im Dorf am Eichelbrunnen gelegen, oberseit STIFT ALLERHEILIGEN zu Speyer, unterseit Michel Frankman Wittib, oberEnd die Bachstaaden, unterend die gemein gaß." usw.
Es müsste sich dabei um das Haus Nr. 23 handeln. Die Nr. 25 ist das Alsterweiler Gut Allerheiligenstift zu Speyer, unterseits liegt der Brunnen????? Margarehte Berle war die Tochter von Johann Martin Berle und Eva Zangel. Sie wurde geboren am 12.12.1700 in Alsterweiler und verstarb am 24.06.1781 in Alsterweiler. Sie heiratete Rupert Eisenbiegler und nach dessen Tod Johann Thomas Groß.
Der Vater Johann Martin Berle und seine Hausfrau Eva werden in der Urkunde ... erwähnt. Es geht dabei um den...
(17) JAHR (vor) 1777
Beschreibung der Güter und des Hauses mit Hof des Allerheiligen Stifts zu Speyer in Alsterweiler Gemarkung zugehörig.
(1777 (vor) - )
(18) JAHR 1803
Konfiscation und Verkauf, bzw. "Veräußerung der Nationalgüter in Maikammer und Alsterweiler." (= Quelle) "Haus und Zubehör (3000 frs) war der Schätzpreis, für 10000 frs wurde das Haus ersteigert von Georg Schreieck, Valentin Schneider und Valentin Fischer von St. Martin." (aus Unterlagen von Antonie Wilhelm). Zu dem Haus gehörten 13 Weinberge mit 2 Hektar Fläche (Datum 06. Dezember 1803).
(19) JAHR 1822 Im Urkatasterplan aus dem Jahr 1822 ist die erste Darstellung der Gebäude und Grundstücksgrenzen. Die Darstellungen entsprechen im wesentlichen denen im detaillreicheren Plan von 1839. Es fehlen hier Parzellennummern und einige untergeordnete Gewannenbezeichnungen.
(20) JAHR 1839 Die Darstellungen im Katasterplan von 1839 zeigen das Hofgut als einen Wohnbau und zwei zugeordnete Wirtschaftsgebäude. Im Westen ein untergordnetes Gebäude, wohl als Ergänzung des Wohnhauses und im rückwärtigen Teil vermutlich das Kelterhaus. Das Haus ist eines der größten im Dorf Alsterweiler, neben den Gebäuden Turmstraße 4 und Hauptstraße 6 und 8, 14 sowie Hartmannstraße 61. Nur das Anwesen Hauptstraße 25, der Alsterweiler Hof, hat eine geschlossene Straßenfront, mit einer markanten Hofeinfahrt. Und zieht man die Umbauplanung das frühen 18. Jahrhunderts heran, darf man von einem größeren Gebäude ausgehen. Entweder war das Gebäude zu dieser Zeit über das Grundstück Nr. 27 hinweg gebaut oder als Erweiterung geplant.
(21) JAHR 1803-1851 Kauf durch Georg Anton Platz (1799-1851)*35*. Er war der zweite (von sechs) Sohn von Johann Platz. Das Haus hatte damals die Nummer 261. Das genaue Kaufdatum ist zur Zeit noch unbekannt. Sein Vater, Johann Platz (Weinwirt, Weber) war bereits Gutsbesitzer in Alsterweiler (*25.06.1773 †22.04.1857). () Das Haus ging an die Tochter von Georg Anton Platz über. Sie hieß Barbara Lisette (*1827 †1903) und war mit dem Winzer Kaspar Ullrich verheiratet. Das Ehepaar Ullrich betrieb dort wohl auch ein Weingut. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor, namens Amalie (1863-1923) und Theodor. ()
(22) JAHR 1868-1903 Theodor Ullrich übernahm das Anwesen und das Weingut nach dem Ableben seines Vaters Kaspar Ullrich, wohl im Jahre 1868. († 15.07.1868) ()*36*. In dem Anwesen wohnte auch weiterhin seine Schwester Amalie, denn Theodor Ullrich war nicht verheiratet. Sie versorgte Hof und Haus und heiratete den Lehrer Hafner aus Knittelsheim. Dieser weiderum verstarb früh. Das Anwesen diente aber weiterhin als Wohnsitz der Wittwe, Amalie Hafner (geb. Ullrich). ()
(23) JAHR 19..?? Das Anwesen blieb in der Familie Hafner. Ein Neffe von Theodor Ullrich, Oskar (Ludwig Theodor) Hafner, der im Weingut heranwuchs, wurde nun Erbe des Anwesens. Oskar Hafner (Urenkel des Käufers Georg Anton Platz) heiratete Katharina Ferrara aus Maikammer. Aus der Ehe ging ein Kind hervor, namens Theo, das 1921 geboren worden war. Zu diesem Eigentümer liegt noch Firmenpost vor. Es handelt sich um Dokumente aus dem Jahre 1929, die den Aufdruck wie folgt zeigen - siehe unter 1929.
(24) JAHR 1928/29 "Oskar Hafner (vorm. Th. Ullrich) Weingut - Weinkellerei (Kellerei: Alsterweiler, Hauptstr. 27 - Maikammer, Hartmannstr. 1)". Die Hausnummer hat sich mehrmals geändert. Die heutige Nr. 25 war früher als Nr. 261 bezeichnet und zwischendurch als Nr. 27. ()*37* Der einzige Nachfahre, Theo Hafner zog später in die Hartmannstraße und verkaufte im Jahr 1967 das Anwesen (Hauptstraße 25) an die Familie Albert und Doris Orth. Der Mutter von Theo Hafner, Katharina Hafner (geb. Ferrara), war ein Wohnrecht im Haus eingeräumt, das sie bis ins Jahr 1975 ausübte. () "Das Haus von Oskar Hafner, Alsterweiler Hauptstraße wurde 1595 erbaut. Es zeigt über dem Torbogen außer den Anfangsbuchstaben des Namens eine schwörende Hand, welche auf den Beruf eines Gerichtsschöffen hinweist" (, Seite 18). Johannes Leonhardt waren die Urkunden des Bestandes im Landesarchiv nicht bekannt. Jedenfalls nimmt er darauf keinerlei Bezug.
(25) JAHR 1967 Kauf durch die Familie Albert und Doris Orth. Auf der Grundlage der Recherchen von Urban Ziegler lässt die Familie im Innern eine Urkunde nachbilden. Darin wird auf das Gerichtsgebäude Bezug genommen und den Geraideplatz von Maikammer.
Zusammenfassung
Für den Zeitraum des späten 18. Jahrhunderts ergibt sich aus den Urkunden folgende Erkenntnis: Das "Hauptanwesen" lag auf dem Grundstück mit der heutigen Hausnummer 25. Es gehörte bis etwa Mitte des Jahrhunderts der Familie Berle. Unterhalb (Hausnummer 23) stand das Haus der Margarethe (Witwe) Eisenbügler. Sie war eine geborene Berle und konnte ihr eigenes Haus nicht mehr unterhalten. Dieses Haus lag direkt am Eichbrunnen. Unterhalb, also Hausnummer 21, wohnte die Wittwe von Michel Frankmann, ... Das heute dort stehende Anwesen ist erst später entstanden. Das ursprüngliche Gebäude auf diesem Grundstück lag direkt am Weg und etwas zurück versetzt, wie im Kataster 1839 noch erkennbar. Oberhalb des Hofgutes (Hausnummer 25) folgt ein späterer Anbau (Hausnummer 27) und ein Gebäude, das wohl ursprünglich ebenfalls zum Hofgut gehörte (Hausnummer 29). Insofern lässt sich das Gesamtgelände des Hofguts in Alsterweiler mit den noch erkennbaren Wegen des Urkatasters aus dem Jahre 1839 umgrenzen. Der Katasterplan ist nach Westen ausgerichtet. Im Süden grenzt das Gesamtgelände des Hofgutes an den heutigen Kapellenweg bzw. damals an den Bachstaaden "unterend der Bachstaaden". Die nördliche Begrenzung wird durchweg als "an der gemein gass" bezeichnet. Dies entspricht der heutigen Hauptstraße. Im Katasterplan ist auch erkennbar, dass der Bachstaaden mit einem "Zugehörigkeitszeichen" versehen ist. Insofern kann angenommen werden, dass der Zulauf für den Eichbrunnen, über diesen Abschnitt erfolgte. Sicherlich war aber dort ein Zugang zu den Grundstücken ggf. sogar bis zur Hauptstraße möglich. Die Numerierung der Grundstücke im Kataster von 1839 unterlegt die Annahme, dass das Stift wohl mehrere der heutigen Grundstücke im Eigentum hatte. Die Abfolge der Numerierung ab Nr. 5544 belegt, dass zumindest Hausnummer 23 und 25 ehemals zusammengehörten. Hausnummer 27 und 29 waren wohl schon vor dem 18. Jahrhundert herausgetrennt worden. Der sehr schmale und kaum wirtschaftlich verwertbare Zuschnitt von Grundstück Hausnummer 27 lässt aber vermuten, dass auch diese Parzelle Bestandteil des Komplexes war.
Lage
Der Gebäudecharakter (hochliegender Keller und Oberes Stockwerk etwa in Höhe des Hofguts des Allerheiligenstifts) lässt ebenfalls vermuten, dass die gesamte Parezelle einstmals eine Einheit bildete.
Der Alsterweiler Hof des Allerheiligenstifts umfasste ein großes Areal mitten im Dorf Alsterweiler. Dazu gehörten wohl die Grundstücke der heutigen Anwesen 21, 23, 25, 27 und 29 der Hauptstraße.
Quellennachweise
[lit 1]
[lit 2]
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[lit 4]
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[lit 6]
[lit 7]
[lit 8]
[lit 9]
[lit 10]
[lit 11]
[lit 12]
[lit 13]
- 4*Dies Numerierung trifft auf das Jahr 2015 zu. Das Anwesen hatte in früheren Jahren die Nummer 27, 261.
- 5*Zumindest gilt dies für den Scheitelstein und den Torbogen.
- 6*{Specification 1777}. Dort auch genaue Angaben zu den größen der Grundstücke und mit der Angabe von Häusern, Weingärthen, Weinberg (schatzbar), Wiesen.
- 7*{Rödel 2009} auch: Collegiats Stiffts Sanctißima „Trinitatis et ad omnes sanctos“ alhier in Speyer {Archiv des Kollegiats Stiffts Sanctißima Trinitatis et ad Omnes Sanctos alhier in Speyer 1714}
- 8*Abgekürzt auch "ad o'es SS:" {Oberamtshandschriften 1705}
- 9*vgl. dazu: {Rödel 2009}
- 10*{Specification 1777}
- 11*{N.N. 1730}
- 12*Weiter unten im Text folgen die genauen Angaben dazu.
- 13*{Rödel 2009}, Seite XXXXXXXXXX
- 14*QUELLEEEE XXXXXX
- 15*siehe dazu: {Hener 1994}
- 16*Denkbar ist auch die Auslegung, dass es sich bei den Linien um die symbolhafte Darstellung von Tatzen handelt. Derartige Tatzen finden sich auch auf den Siegeln des Allerheiligenstifts wider, siehe {Debus 1988}, Seite 291. An gleicher Stelle wird weiter ausgeführt: (Seite 291) Allerheiligenstift/ Kollegiatstift Allerheiligen und Heiligste Dreifaltigkeit: Typ 2: Kreuz, belegt mit einer Schwurhand; S: ECCLE: SANCTE TRINITATIS SPIR:; 1535 Mai 4 (D24 Nr. 56); 1742 (D22 Nr.73 S.8); Typ 3: wie zuvor SIG: ECCLESIAE SANCTISSIMAE TRINITATIS SPIR:; 1723 Nov. 24 (D2 Nr. 461/1 fol.56); Walter 131 Nr. 1625-1626; [Walter, Friedrich: Die Siegelsammlung des Mannheimer Altertumsvereins, 1897.] Y 10, Depositum des Domkapitels Speyer.
- 17*Die Einordnung des Anwesens als Gerichtsgebäude wird im Werk völlig unkritisch übernommen. Es fehlen bedauerlicherweise dazu jegliche Quellenangaben. Auch auf Nachfrage beim Landesamt für Denkmalpflege????
- 18*{Mader 1974}, Seite 96
- 19*siehe dazu: https://de.wikisource.org/wiki/Ein_schöne_Außlegung_deß_Eyd-Schwurs /abgerufen am 04. Juni 2015.
- 20*alle Ausführungen dazu siehe:
- 21*{Leonhardt 1928}, Seite 18.
- 22*{ebenda}, Seite 111.
- 23*{ebenda}, Seite 137.
- 24*Seit 1967 befindet sich das Anwesen Hauptstraße 25 im Eigentum der Familie Albert und Doris Orth. Datum wurde anlässlich eines Gesprächs am 9. Mai 2015 mit Matthias C.S. Dreyer bestätigt.
- 25*Übertragung des Textes von der Wandzeichnung durch Matthias C.S. Dreyer am 10. Juni 2015.
- 26*{Speyer 2015}
- 27*{Dreyer und Weingart 2013}, Seite 500, "Schwurhand am ehemaligen Gerichtsgebäude in Maikammer, Hauptstraße 25, erstmals 1595 erwähnt. Foto: Bernhard Kukatzki, Schifferstadt."
- 28*{Speyer 2015}. Damit ist das örtliche Gericht gemeint.
- 29*{Stahl 1708}
- 30*QUELLE
- 31*QUELLE
- 32*Das Allerheiligenstift führte wohl ein Archiv. Nicht ungewöhnlich ist, dass in einem Verzeichnis die wichtigen Urkunden, insbesondere über Besitz oder Eigentum des Stifts, in einer Abschrift verfügbar waren.
- 33*Vorlage:Rödel, 1988, Palatia Sacra Teil 1 Bistum Speyer, Band 1 Die Stadt Speyer Teil 1b Die Kollegiatstifte s. Germani cp, ss Germani ep at Mauritii m., ss Johannis evang. et Guidois ab., s. Trinitatis ac omnium sanctorum, Mainz 2009 Namen: Kollegiatstift s. Trinitatis ac Omnium Sanctorum [Propst 1439-1450 Andreas von Oberstein].
- 34* Urloffen (PLZ 77767) im Landkreis...
- 35*Georg Anton Platz war 1846 Gemeinderat (Maikammer) und 1848/49 Adjunkt (Stv. des Bürgermeisters) von Alsterweiler. Er war sehr um das Wohl der Gemeinde bemüht. So ließ er u.a. am Talweg zur Kalmit Pappeln anpflanzen und am Hang zur Kalmit Gräben anlegen, um die bei starken Regenfällen herabstürzenden Wassermassen besser aufzufangen. ()
- 36*Dies ist nicht ganz sicher bzw. nicht eindeutig belegt. Schließlich lebt die Mutter von Theodor Ullrich, also Kaspar Ullrichs Ehefrau noch bis zum Jahr 1903. Also könnte eine Übertragung des Erbes auch erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein.
- 37*Diese angenommene Änderung der Hausnummer kann auch aus einer anderen Ursache resultieren. Vermutlich war das Hauptgebäude größer ausgelegt, als die heutige Straßenfront. Vermutlich bestand es aus acht (so zumindest der Umbauplan on 1708) und nicht sechs Fensterachsen, wie heute. Damit wäre auch die Hausnummernänderung zu erklären.
Weblinks
Literatur
- ↑ Archiv des Kollegiats Stiffts Sanctißima Trinitatis et ad Omnes Sanctos alhier in Speyer, OO SS (1714) ‹Ordentliches Verzeichnis vorhandener Brieffschafften›, In: Landesarchiv, Bestand D 2 (Landesarchiv Speyer), Nr. 117, Seite(n) 1-23 (CMS 455).
- ↑ Debus, Karl Heinz (1984), ‹Studien zur Personalstruktur des Stiftes St. Guido in Speyer›, (Hg. Kirchengeschichte, Gesellschaft für mittelrheinische, (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, 51;) 197 Seiten. (CMS 516).
- ↑ ~ (ders.) (1988), ‹Das große Wappenbuch der Pfalz›, (1; Neustadt an der Weinstraße:) 392 Seiten. (CMS 507).
- ↑ Dreyer, Matthias C.S. und Johannes Weingart (2013) ‹Einwohner von Maikammer und Alsterweiler nach den Listen zum Gemeinen Pfennig von 1495› In: Pfälzische Familien- und Wappenkunde. Pfälzisch-rheinische Familienkunde e.V. Hgg.), (Band Band XVII, Heft 9 / April 2013), Seite(n): 497-502 (CMS 342).
- ↑ Hener, Markus (1994), ‹Die Kredenburg Im Wandel der Jahrhunderte›, (Maikammer: Eigenverlag) Seiten. (CMS 124).
- ↑ Landesarchivverwaltung (2015 März 16.), Hochstift Speyer Akten - Schreiben zum Allerheiligenstift und zum Alsterweiler Gut (Warmbrunn). Landesarchiv Speyer. Bestand: D2; Nr(n): Az.: 3 Wa-1022/15/OG Maikammer, (CMS 543).
- ↑ Leonhardt, Johannes (1928), ‹Geschichte von Maikammer=Alsterweiler›, (1 Hg., 1; Maikammer:) 216 Seiten. (CMS 125).
- ↑ Mader, Felix (1974), ‹Die Kunstdenkmäler der Pfalz II. Stadt und Bezirksamt Landau›, (Die Kunstdenkmäler von Bayern, Hg. im Auftrag dess Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Regierungsbezird Pfalz, im Auftrag des Landesamtes für Denkmalpflege, unveränderter Nachdruck 1928, Druck und Kommissionsverlag von R. Oldenburg, München Hg., München, Berlin: Deutscher Kunstverlag) Seiten. (CMS 87).
- ↑ N.N. (1730) ‹Beforchung des Alsterweilerh Guths, dem löblichen Stift zu allerheiligen in Speyer zu gehörig - Alsterweiler Guth - Grundstücksverzeichnis›, In: Landesarchiv, Bestand D 2 (Landesarchiv Speyer), Nr. 734, Seite(n) 216 und 217 (CMS 454).
- ↑ Oberamtshandschriften (1705 April 06) ‹Klage Allerheiligenstift gegen Martin Berle›, In: Landesarchiv, Bestand D 2 (Landesarchiv Speyer), Nr. 734, Seite(n) 251 (CMS 463).
- ↑ Rödel, Volker (2009), ‹Palatia Sacra. Teil 1 Bistum Speyer›, (Band 1 Die Stadt Speyer Teil 1b Die Kollegiatstifte s. Germani cp, ss Germani ep at Mauritii m., ss Johannis evang. et Guidois ab., s. Trinitatis ac omnium sanctorum, Teil 1 Band 1 Teil 1b; Mainz: Selbstverlag der Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte) 643 Seiten. (CMS 472).
- ↑ Specification (1777 vor) ‹Specification - Aller denen Guthen so dem allerheiligen Stift zu Speyer in Alsterweyllerer gemarkung zugehörig.›, In: Landesarchiv, Bestand D 2 (Landesarchiv Speyer), Nr. 734, Seite(n) 210 und 211 (CMS 465).
- ↑ Stahl, (Martin Berlen) (1708 (?)) ‹Alsterweilerer Haus. Oberer Stock. Fassaden an der Straße (Angaben in Schuh).› In: Bestand D 2 (Landesarchiv Speyer). Landesarchiv (Hg.), (Band 734), Seite(n): 225 (CMS 466).
Einzelnachweise
- ↑ siehe dazu: u.a. Stift St. Clara. Andere Stifte und Klöster mit Besitz in Maikammer und Alsterweiler unter: {Debus 1984} sowie {Rödel 2009}. Zum Stift St. German siehe Vorlage:Jung, 2002,, Seite 180 zum sog. Fensterstreit mit dem Mainzer Hofgerichtsrat Johann Theodor von Linden.
- ↑ siehe dazu: Die wirtschaftliche usw. ST: CLARA
- ↑ XX
- ↑ Anmerkung Matzinger: Dies Numerierung trifft auf das Jahr 2015 zu. Das Anwesen hatte in früheren Jahren die Nummern 27, 261.
- ↑ Anmerkung Matzinger: Auf jedenfall gilt dies für den Scheitelstein und den Torbogen.
- ↑ Rödel 2009} auch: Collegiats Stiffts Sanctißima „Trinitatis et ad omnes sanctos“ alhier in Speyer {Archiv des Kollegiats Stiffts Sanctißima Trinitatis et ad Omnes Sanctos alhier in Speyer 1714}
- ↑ Abgekürzt auch "ad o'es SS:" {Oberamtshandschriften 1705}
- ↑ vgl. dazu: {Rödel 2009}
- ↑ {Specification 1777}
- ↑ {N.N. 1730}
- ↑ Weiter unten im Text folgen die genauen Angaben dazu.
- ↑ {Rödel 2009}, Seite XXXXXXXXXX
- ↑ QUELLE XXXX????
- ↑ siehe dazu: {Hener 1994}
- ↑ Denkbar ist auch die Auslegung, dass es sich bei den Linien um die symbolhafte Darstellung von Tatzen handelt. Derartige Tatzen finden sich auch auf den Siegeln des Allerheiligenstifts wider, siehe {Debus 1988}, Seite 291. An gleicher Stelle wird weiter ausgeführt: (Seite 291) Allerheiligenstift/ Kollegiatstift Allerheiligen und Heiligste Dreifaltigkeit: Typ 2: Kreuz, belegt mit einer Schwurhand; S: ECCLE: SANCTE TRINITATIS SPIR:; 1535 Mai 4 (D24 Nr. 56); 1742 (D22 Nr.73 S.8); Typ 3: wie zuvor SIG: ECCLESIAE SANCTISSIMAE TRINITATIS SPIR:; 1723 Nov. 24 (D2 Nr. 461/1 fol.56); Walter 131 Nr. 1625-1626; [Walter, Friedrich: Die Siegelsammlung des Mannheimer Altertumsvereins, 1897.] Y 10, Depositum des Domkapitels Speyer.
- ↑ Die Einordnung des Anwesens als Gerichtsgebäude wird im Werk völlig unkritisch übernommen. Es fehlen bedauerlicherweise dazu jegliche Quellenangaben. Auch auf Nachfrage beim Landesamt für Denkmalpflege????
- ↑ {Mader 1974}, Seite 96
- ↑ siehe dazu: https://de.wikisource.org/wiki/Ein_schöne_Außlegung_deß_Eyd-Schwurs /abgerufen am 04. Juni 2015.
- ↑ alle Ausführungen dazu siehe: XXXXX
- ↑ {Leonhardt 1928}, Seite 18.
- ↑ {ebenda}, Seite 111.
- ↑ {ebenda}, Seite 137.
- ↑ Seit 1967 befindet sich das Anwesen Hauptstraße 25 im Eigentum der Familie Albert und Doris Orth. Datum wurde anlässlich eines Gesprächs am 9. Mai 2015 mit Matthias C.S. Dreyer bestätigt.
- ↑ Übertragung des Textes von der Wandzeichnung durch Matthias C.S. Dreyer am 10. Juni 2015.
- ↑ {Speyer 2015}
- ↑ {Dreyer und Weingart 2013}, Seite 500, "Schwurhand am ehemaligen Gerichtsgebäude in Maikammer, Hauptstraße 25, erstmals 1595 erwähnt. Foto: Bernhard Kukatzki, Schifferstadt."
- ↑ XXX
- ↑ XXXX
- ↑ 30
- ↑ 31
- ↑ (Debus 1984), Seite 124 und Seite 194/Abb. 30.
Anmerkungen
Zitate
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Alsterweiler Hofgut (Allerheiligenstift Speyer) gehört den Kategorien an: Wirtschaftshof, Exzellenter Artikel, Baukultur
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