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Pfennigmeister
Pfennigmeister war eine Funktion beim Reichskammergericht. Der Pfennigmeister war eine Art Schatzmeister oder Zahlmeister, später auch als Kämmerer bezeichnet. Für diese Funktion waren verschiedene Ränge vorgesehen. Die Pfennigmeister waren an unterschiedlichen Institutionen beschäftigt. Die Pfennigmeister wurden vom Kaiser direkt ernannt[1].
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ DRW - Deutsches Rechtswörterbuch, 1791 Malblank,Kanzleiverf. I 251 "am kammergericht ernennt er [kaiser] den kammerrichter, zwei präsidenten, einen assessor und den pfennigmeister"
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Pfennigmeister gehört den Kategorien an: Person nach Tätigkeit, Funktion, Person nach Funktion
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Referenzierungen
- ^ Concepte 1748/Seite793