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Pfennigmeister

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Pfennigmeister war eine Funktion beim Reichskammergericht. Der Pfennigmeister war eine Art Schatzmeister oder Zahlmeister, später auch als Kämmerer bezeichnet. Für diese Funktion waren verschiedene Ränge vorgesehen. Die Pfennigmeister waren an unterschiedlichen Institutionen beschäftigt. Die Pfennigmeister wurden vom Kaiser direkt ernannt[1].


Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. DRW - Deutsches Rechtswörterbuch, 1791 Malblank,Kanzleiverf. I 251 "am kammergericht ernennt er [kaiser] den kammerrichter, zwei präsidenten, einen assessor und den pfennigmeister"

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Pfennigmeister gehört den Kategorien an: Person nach Tätigkeit, Funktion, Person nach Funktion

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Referenzierungen

  1. ^ Concepte 1748/Seite793