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Friedensgericht Edenkoben

Aus Alsterweiler
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Das Friedensgericht Edenkoben war die erste Instanz auf kantonaler Ebene.

Mit Gesetzesbeschluss des Konsulats vom 30. Juni 1802 wurden die neue französische Verfassung und die französische Verwaltungsgesetzgebung für Alsterweiler eingeführt. Damit begann die Arbeit der Friedensgerichte. Für Alsterweiler war die erste Instanz, das zuständige Gericht für Zivilsachen in Edenkoben. Zunächst war die zweite Instanz das Tribunal erster Instanz (Speyer). Bereits im Jahre 1817 führte die bayerische Regierung Bezirksgerichte ein. Somit lag die zweite Instanz in Landau in der Pfalz, beim dortigen Bezirksgericht Landau in der Pfalz. Diese Zuordnung galt bis ins Jahr 1879.

Urteile des Friedensgerichts Edenkoben