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Gemeiner Pfennig
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Der Gemeine Pfennig war eine Reichssteuer. Er wurde von König Maxmilian im Jahr 1495 auf dem Reichstag von Worms eingeführt[1]. Zum Zwecke der Steuererhebung wurden Listen (Liste zum Gemeinen Pfennig) angelegt.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Schmid, P. (1989) Der Gemeine Pfennig von 1495: Vorgeschichte und Entstehung, verfassungsrechtliche, politische und finanzielle Bedeutung Bayerische Akademie der Wissenschaften (Ed.), Göttingen, Vandenhoek & Ruprecht, Seite 87
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