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Gemeiner Pfennig

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Der Gemeine Pfennig[web 1][lit 1] war eine Reichssteuer. Er wurde von König Maxmilian im Jahr 1495 auf dem Reichstag von Worms eingeführt[1]. Zum Zwecke der Steuererhebung wurden Listen (Liste zum Gemeinen Pfennig auch Pfennigbüchlein[2] genannt) angelegt.


Weblinks

  1. [commons.wikimedia.org/wiki/File%3ADe_Zeumer_V2_294.jpg Dokument auf wikimedia commons, Seiten 294 bis 296]

Literatur

  1. Schmid, P. (1989) Der Gemeine Pfennig von 1495: Vorgeschichte und Entstehung, verfassungsrechtliche, politische und finanzielle Bedeutung Bayerische Akademie der Wissenschaften (Ed.), Göttingen, Vandenhoek & Ruprecht

Einzelnachweise

  1. Schmid, P. (1989) Der Gemeine Pfennig von 1495: Vorgeschichte und Entstehung, verfassungsrechtliche, politische und finanzielle Bedeutung Bayerische Akademie der Wissenschaften (Ed.), Göttingen, Vandenhoek & Ruprecht, Seite 87
  2. Alter, W. Das Hochstift Speyer links des Rheines um 1500 - Dargestellt nach den Angaben in den Listen zum "Gemeinen Pfennig". IN Blätter für pfälzische Kirchengeschichte und religiöse Volkskunde, 1979. 9–37, Seite...

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