Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Attribut:Hat Anmerkung
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Attribut:Hat Anmerkung stellt eine Anmerkung auf, die ein Zitat (siehe Buch, Urkunde etc.) erläutert. Anmerkungen, die aus einer Vorlage stammen, sind auf wenige Wörter begrenzt. Das Attribut hat den Datentyp Text.
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Systematik:
► Quelle
G
Kalmitstraße, Gedenkstein für den Bauingenieur Franz Gabriel Allmaras in Alsterweiler, Inschrift (2026). +
Gefallenendenkmal mit den Namen der Mitglieder des Pfälzerwald-Vereins Maikammer. +
Gefallenendenkmal mit den Namen der Mitglieder des Pfälzerwald-Vereins Maikammer. +
Gefallenendenkmal mit den Namen der Mitglieder des Pfälzerwald-Vereins Maikammer. +
Original im Stadtarchiv Neustadt / Signatur 87 bzw. 89. +
Original im Stadtarchiv Neustadt / Signatur 87 bzw. 89. +
Wer ein Hauß, eine Scheune, einen stall, ein Kelterhaus oder etwas anderes neu bauen will, dem soll man soviele Stücke geben, durch den Schultheiß und das Gericht festgelegt, auf einem Berg, der im benannt wird. +
Wald bei den Buchenstöcken. Von diesen Stöcken hinauf bis auf die Rothsohl in dem Rindspfad, den Rindspfad weiter in die Alte Steig bis zum Finsternborn, vom Finsterborn bis zur Finsterneichkehl, wieder auf Rindspfad, ist dem Zwerenberg Jahr und Tag nachgestellt. +
Am Morschenberg, Neubusch, Daubenberg und Kalmit ist es auch verboten (siehe Artikel 8). +
An Außmärkische (Fremde, nicht Geraidegenossen) soll kein Holz abgegeben werden. +
Das oben genannte Holz soll ausgeteilt werden von denjenigen, die vom Oberamt jährlich dazu verordnet wurden und sein Gelübde abgelegt hat, dem treulich nachzukommen. Von ihnen wird mit der Weißaxt das Holz gekennzeichnet. Der Bauherr soll dem Zimmerman anzeigen, wie weit und lang er den Bau machen möchte. Danach soll ihm das Holz mitgeteilt werden, das er in einem Monat zu holen und zu verbauen hat. Für dieses Holz sind der Hohenberg und der Alt Zwerenberg vorgesehen. Danach wird es kein Bauholz mehr im Hohenberg und Zwerenberg geben.<br>Dafür hat man ein Stück Waldes am Dörrenberg aufgetan, ab dem Deich, hinauf bis auf den Umweg, an einen Buchenbaum, der ein Kreuz hat. Von dieser Buch den Umweg hinaus bis wieder an einen Eichenbaum, der ein Kreuz hat, geht es den Berg hinein bis wieder an einen Eichenbaum, der ein Kreutz hat. Darin soll Bauholz gegeben werden. +
Greifen Förster einen Fremden auf, gehört ihnen die halbe Strafzahlung, die ander Hälfte der Geraide. Davon sollen die Knecht bezahlt werden, abzüglich der enstandenen Kosten. +
Waldbegang alle vier Wochen durch die zwei Centenmeister und zwei Knecht. Es soll die gesamte Geraide abgegangen werden "biß uff die Speyerbach". Wenn sie etwas feststellen, was dem Wald schaden könnte, sollen sie es den Förstern mitteilen. Jeder Centenmeister erhält dafür 2 Schilling und 2 Pfennig und jeder Knecht 1 Schilling und 4 Pfennige. +
Am Daubenberg, Eichelberg und Bornberg soweit die Geraide geht. +
Wird Holz an Fremde abgegeben, soll dem Fremden alles abgenommen werden. +
Ein Stück Wald vom Hirten Wießel am Hohenberg, bis an die Vogelschleif, bis an den Diedenstall und das Geyers Nest, von dort bis ans Loch zwischen der Geraiden und denen von Edenkoben, das Loch außen bis auf die Hesselbach, die Hesselbach hinauf bis auf den Weg, der zum Morschenberg geht, ein Bau mit einem Kreuz den Teich hinauf bis an den Weg, der zum Serken geht, bis an den Weg der zum Ginterskreuz geht bis zum Rindspfad, alles dem Zwerenberg nachdienig. +
Regelungen und Verantwortlichekeiten für den Brandfall. Zunächst sind die Förster verantwortlich, einen Brand aufzuspüren. Sollten sie nicht in der Lage sein, den Brand zu lösschen, sind die Centenmeister zu informieren. Wenn aber auch diese nicht in der Lage sind, den Brand zu beherrschen, soll zunächst Stankt Martin einstehen. Wenn auch das nicht genüge, sollen die anderen Schultheißen informiert werden und sind mit ihrer Gemeinde hinzuzuziehen. +
Regelung zur Wahl der Centenmeister. Es werden zwei neue in einem Jahr gewählt. Allerdings bleiben die im Jahr zuvor gewählten (''zween alter'') noch im Amt. Sie werden auf die getreue Einhaltung der folgenden Ordnung vereidigt (''geloben und schweren''). +
Jedes Jahr werden vier Förster bestellt. Zwei Förster für Kirrweiler und Sankt Martin am Sankt Jakobstag, also dem 25. Juli, und einer zu Maikammer und einer zu Diedesfeld am Aschermittwoch. +
Auf den zwei Zwerenbergen, dem Wolffthal, dem Dörrenberg und dem Hohenberg ist es verboten, Baumstämme (Stümpfe) zu holen. +