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Friedensgericht Edenkoben
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Das Friedensgericht Edenkoben war die erste Instanz auf kantonaler Ebene.
Mit Gesetzesbeschluss des Konsulats vom 30. Juni 1802 wurden die neue französischen Verfassung und die französische Verwaltungsgesetzgebung auch für Alsterweiler eingeführt. Damit begann auch die Arbeit der Friedensgerichte. Zunächst war die nächst Instanz das XXX in Speyer. Aber bereits im Jahre 1817 führte die bayerische Regierung Bezirksgerichte ein. Somit lag die zweite Instanz in Landau in der Pfalz, beim dortigen Bezirksgericht Landau in der Pfalz.