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Grenzstein

Aus Alsterweiler
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Maikammer grenzstein 217 nord.jpg

Der Grenzstein [1] ist ein Kulturlandschaftselement, das eine Trennlinie nach politischen oder administrativen Gesichtspunkten (Zoll, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Forstbezirk, u.a.m.) markiert (Grenzen). Mehrere Grenzsteine bilden eine Grenze (Linie), die Unterschiede in Eigentum, Sprache, Mundart oder Tradition kennzeichnen kann. Grenzsteine sind mit einem besonderen hoheitlichen Schutz versehen. Dies galt bereits zur Dorfordnung von Maikammer aus dem Jahr 1549[2].


Maikammer-Alsterweiler
Grenzsteine auf der Gemarkung Maikammer-Alsterweiler //Grenzsteine (Alsterweiler-Maikammer)

Einzelnachweise

  1. Systematische Anmerkung Matzinger: Der Grenzstein ist Teil der Grundfunktion 3. Herrschaft und Repräsentation / des Komplexes 3.4. Grenzen / des Ensembles 3.4.2. Territorialgrenzen / 3.4.2.2.)
  2. Doll, Anton (1985): Die Maikammerer Dorfordnung von 1549. In: Historischer Verein der Pfalz,, Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz., Speyer: Verlag des historischen Vereins der Pfalz e.V., 273, Seite 278 Nr. X ...niemand greben mach uber die gesatzten stein....

Referenzierungen

  1. ^ Dorfordnung (1549)/Artikel10