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Alsterweiler Weistum
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Das Alsterweiler Weistum wird als eine Giltverschreibung bezeichnet [1]. In diesem Sinne ist es eine Beweisurkunde für ein Rechtsverhältnis.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Mayerhofer, J., Glasschröder, F. (1892) Die Weistümer der Rheinpfalz: Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz Band XVI. Historischer Verein der Pfalz (Hg.), Speier, Gilardone'schen Buchdruckerei. Vorlage:Urlbibliographie Seite XVI in der Fußzeile.
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Alsterweiler Weistum gehört den Kategorien an: Recht, Tatbestand
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