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Alsterweiler Weistum: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. August 2013, 13:35 Uhr
Das Alsterweiler Weistum wird als eine Giltverschreibung bezeichnet [1]. In diesem Sinne ist es eine Beweisurkunde für ein Rechtsverhältnis.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Mayerhofer, J., Glasschröder, F. (1892) Die Weistümer der Rheinpfalz: Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz Band XVI. Historischer Verein der Pfalz (Hg.), Speier, Gilardone'schen Buchdruckerei. Seite XVI in der Fußzeile.
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Alsterweiler Weistum gehört den Kategorien an: Recht, Tatbestand
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 03.08.2013". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Alsterweiler Weistum. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Alsterweiler Weistum ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 20.04.2026 ↑... Seitenanfang