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Friedensgericht Edenkoben: Unterschied zwischen den Versionen
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==Urteile des Friedensgerichts Edenkoben== | ==Urteile des Friedensgerichts Edenkoben== | ||
Version vom 31. August 2016, 11:12 Uhr
Das Friedensgericht Edenkoben war die erste Instanz auf kantonaler Ebene.
Mit Gesetzesbeschluss des Konsulats vom 30. Juni 1802 wurden die neue französische Verfassung und die französische Verwaltungsgesetzgebung auch für Alsterweiler eingeführt. Damit begann auch die Arbeit der Friedensgerichte. Für Alsterweiler war das zuständige Gericht für Zivilsachen in Edenkoben angesiedelt. Zunächst war die zweite Instanz das Tribunal erster Instanz (Speyer) in Speyer. Aber bereits im Jahre 1817 führte die bayerische Regierung Bezirksgerichte ein. Somit lag die zweite Instanz in Landau in der Pfalz, beim dortigen Bezirksgericht Landau in der Pfalz. Diese Zuordnung galt bis ins Jahr 1879.