Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.

Alsterweiler Weistum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Alsterweiler
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Das Alsterweiler Weistum wird als eine Giltverschreibung bezeichnet <ref>...</ref>. In diesem Sinne ist es eine Beweisurkunde für ein Rechtsverhältnis. {{Na…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Das Alsterweiler Weistum wird als eine Giltverschreibung bezeichnet <ref>...</ref>. In diesem Sinne ist es eine Beweisurkunde für ein Rechtsverhältnis.
+
Das Alsterweiler Weistum wird als eine Giltverschreibung bezeichnet <ref>Mayerhofer, J., Glasschröder, F. (1892) Die Weistümer der Rheinpfalz: Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz Band XVI. Historischer Verein der Pfalz (Hg.), Speier, Gilardone'schen Buchdruckerei.  Seite XVI in der Fußzeile.</ref>. In diesem Sinne ist es eine Beweisurkunde für ein Rechtsverhältnis.
  
 
{{Nachweise}}
 
{{Nachweise}}

Version vom 3. August 2013, 13:35 Uhr

Das Alsterweiler Weistum wird als eine Giltverschreibung bezeichnet [1]. In diesem Sinne ist es eine Beweisurkunde für ein Rechtsverhältnis.


Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Mayerhofer, J., Glasschröder, F. (1892) Die Weistümer der Rheinpfalz: Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz Band XVI. Historischer Verein der Pfalz (Hg.), Speier, Gilardone'schen Buchdruckerei. Seite XVI in der Fußzeile.

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Alsterweiler Weistum gehört den Kategorien an: Recht, Tatbestand

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 03.08.2013". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Alsterweiler Weistum. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Alsterweiler Weistum ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 21.04.2026 ↑... Seitenanfang