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Wittum: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. August 2017, 12:30 Uhr

Wittum war ursprünglich der vom Bräutigam an den Vormund der Braut zu zahlende Kaufpreis. Damit erhielt der Bräutigam die vormundschaftliche Gewalt über die Braut.

Später wird Wittum als eine Zuwendung des Mannes an die Frau zu deren Versorgung im Witwenstande (Doarium, Dotalicium, Vidualicium, Leibgedinge) verstanden[1]. Es konnte in lebenslänglichem Nießbrauch an Grundstücken bestehen oder auch die zum standesgemäßen Unterhalt der Witwe eines Adligen zu gewährende Leistung benennen.

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Meyers Großes Konversationslexikon Bd. 6, Sp. 704 bis 706, abgerufen über woerterbuchnetz.de /abgerufen 03. Juli 2017

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Wittum gehört den Kategorien an: Begriff

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 03.08.2017". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Wittum. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Wittum ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.04.2026 ↑... Seitenanfang