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Gastwirt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. Dezember 2016, 12:18 Uhr

Gastwirt (auch Wirt)[1] ist ein selbständiger Unternehmer oder Angestellter eines Unternehmens. Er handelt eigenverantwortlich für ein Wirtshaus. Gastwirt ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. In der Regel wird in den älteren Urkunden lediglich die Bezeichnung "Wirt" verwendet. Es ist aber die gleiche Funktion damit gemeint. Siehe dazu:Leonhardt (1928) auf den Seiten u.a.: "1771 waren 8 Wirte hier, zum Ochsen, zum Rössel, zur Traube, zum Lamm, zur Krone, zum Adler, zum Widder und eine ohne Bezeichnung." (Seite 128)

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Gastwirt gehört den Kategorien an: Person nach Tätigkeit, Funktion

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 23.12.2016". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Gastwirt. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Gastwirt ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.04.2026 ↑... Seitenanfang


Referenzierungen

  1. ^ Dorfordnung (1549)/Artikel3