Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.

Schultheiß: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Alsterweiler
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
K
Zeile 1: Zeile 1:
[[Schultheiß]] ist eine Amtsbezeichnung. Bis zur französischen Revolution war er Oberhaupt der Gemeinde und Vorsitzender des Gemeindegerichts. Der Schultheiß wurde auch Stabhalter genannt und war zugleich der Vorstand der 5. Haingeraide. Schultheißen wurden auf Lebensdauer gewählt. Dem Schultheißen standen bei den Gerichtsverhandlungen 6 Schöffen, die sogen. Sechser oder Gerichts- verwandten zur Seite. Die Sitzungen wurden auf dem Gemeindehaus abgehalten. Die Verhandlungen waren öffentlich und mündlich. Beim Urteilsspruch zog sich der Schultheiß mit seinen Schöffen in einen Nebenraum zurück. Gegenstand der Verhandlung waren Beleidigungen, Schuldforderungen, Kontraktbrüche, kleinere Diebstähle, Feldfrevel u. a.<ref>Leonhardt 147ff.</ref>
+
[[Schultheiß]] ist eine Amtsbezeichnung. Bis zur französischen Revolution war er Oberhaupt der Gemeinde und Vorsitzender des Gemeindegerichts. Der Schultheiß wurde auch Stabhalter genannt und war zugleich der Vorstand der 5. Haingeraide. Schultheißen wurden auf Lebensdauer gewählt. Dem Schultheißen standen bei den Gerichtsverhandlungen 6 Schöffen, die sogen. Sechser oder Gerichtsverwandten zur Seite. Die Sitzungen wurden auf dem Gemeindehaus abgehalten. Die Verhandlungen waren öffentlich und mündlich. Beim Urteilsspruch zog sich der Schultheiß mit seinen Schöffen in einen Nebenraum zurück. Gegenstand der Verhandlung waren Beleidigungen, Schuldforderungen, Kontraktbrüche, kleinere Diebstähle, Feldfrevel u. a.<ref>Leonhardt, Johannes (1928), ‹Geschichte von Maikammer=Alsterweiler›, (1 Hg., 1; Maikammer) 216 Seiten. (CMS 125), 147ff.</ref>
  
 
Der Schultheiß ist vom [[Bürgermeister]] zu unterscheiden.
 
Der Schultheiß ist vom [[Bürgermeister]] zu unterscheiden.

Version vom 3. Dezember 2015, 20:29 Uhr

Schultheiß ist eine Amtsbezeichnung. Bis zur französischen Revolution war er Oberhaupt der Gemeinde und Vorsitzender des Gemeindegerichts. Der Schultheiß wurde auch Stabhalter genannt und war zugleich der Vorstand der 5. Haingeraide. Schultheißen wurden auf Lebensdauer gewählt. Dem Schultheißen standen bei den Gerichtsverhandlungen 6 Schöffen, die sogen. Sechser oder Gerichtsverwandten zur Seite. Die Sitzungen wurden auf dem Gemeindehaus abgehalten. Die Verhandlungen waren öffentlich und mündlich. Beim Urteilsspruch zog sich der Schultheiß mit seinen Schöffen in einen Nebenraum zurück. Gegenstand der Verhandlung waren Beleidigungen, Schuldforderungen, Kontraktbrüche, kleinere Diebstähle, Feldfrevel u. a.[1]

Der Schultheiß ist vom Bürgermeister zu unterscheiden.

Schultheiße in Maikammer-Alsterweiler

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Leonhardt, Johannes (1928), ‹Geschichte von Maikammer=Alsterweiler›, (1 Hg., 1; Maikammer) 216 Seiten. (CMS 125), 147ff.

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

Schultheiß gehört den Kategorien an: Funktion

Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 03.12.2015". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Schultheiß. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Schultheiß ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.04.2026 ↑... Seitenanfang