Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Schultheiß: Unterschied zwischen den Versionen
K |
K |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | [[Schultheiß]] ist eine Amtsbezeichnung. Bis zur französischen Revolution war er Oberhaupt der Gemeinde und Vorsitzender des Gemeindegerichts. Der Schultheiß wurde auch Stabhalter genannt und war zugleich der Vorstand der 5. Haingeraide. Schultheißen wurden auf Lebensdauer gewählt. Dem Schultheißen standen bei den Gerichtsverhandlungen 6 Schöffen, die sogen. Sechser oder | + | [[Schultheiß]] ist eine Amtsbezeichnung. Bis zur französischen Revolution war er Oberhaupt der Gemeinde und Vorsitzender des Gemeindegerichts. Der Schultheiß wurde auch Stabhalter genannt und war zugleich der Vorstand der 5. Haingeraide. Schultheißen wurden auf Lebensdauer gewählt. Dem Schultheißen standen bei den Gerichtsverhandlungen 6 Schöffen, die sogen. Sechser oder Gerichtsverwandten zur Seite. Die Sitzungen wurden auf dem Gemeindehaus abgehalten. Die Verhandlungen waren öffentlich und mündlich. Beim Urteilsspruch zog sich der Schultheiß mit seinen Schöffen in einen Nebenraum zurück. Gegenstand der Verhandlung waren Beleidigungen, Schuldforderungen, Kontraktbrüche, kleinere Diebstähle, Feldfrevel u. a.<ref>Leonhardt, Johannes (1928), ‹Geschichte von Maikammer=Alsterweiler›, (1 Hg., 1; Maikammer) 216 Seiten. (CMS 125), 147ff.</ref> |
Der Schultheiß ist vom [[Bürgermeister]] zu unterscheiden. | Der Schultheiß ist vom [[Bürgermeister]] zu unterscheiden. | ||
Version vom 3. Dezember 2015, 20:29 Uhr
Schultheiß ist eine Amtsbezeichnung. Bis zur französischen Revolution war er Oberhaupt der Gemeinde und Vorsitzender des Gemeindegerichts. Der Schultheiß wurde auch Stabhalter genannt und war zugleich der Vorstand der 5. Haingeraide. Schultheißen wurden auf Lebensdauer gewählt. Dem Schultheißen standen bei den Gerichtsverhandlungen 6 Schöffen, die sogen. Sechser oder Gerichtsverwandten zur Seite. Die Sitzungen wurden auf dem Gemeindehaus abgehalten. Die Verhandlungen waren öffentlich und mündlich. Beim Urteilsspruch zog sich der Schultheiß mit seinen Schöffen in einen Nebenraum zurück. Gegenstand der Verhandlung waren Beleidigungen, Schuldforderungen, Kontraktbrüche, kleinere Diebstähle, Feldfrevel u. a.[1]
Der Schultheiß ist vom Bürgermeister zu unterscheiden.
Schultheiße in Maikammer-Alsterweiler
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Leonhardt, Johannes (1928), ‹Geschichte von Maikammer=Alsterweiler›, (1 Hg., 1; Maikammer) 216 Seiten. (CMS 125), 147ff.
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Schultheiß gehört den Kategorien an: Funktion
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 03.12.2015". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Schultheiß. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Schultheiß ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 18.04.2026 ↑... Seitenanfang