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Schultheiß: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. Dezember 2015, 20:27 Uhr

Schultheiß ist eine Amtsbezeichnung. Bis zur französischen Revolution war er Oberhaupt der Gemeinde und Vorsitzender des Gemeindegerichts. Der Schultheiß wurde auch Stabhalter genannt und war zugleich der Vorstand der 5. Haingeraide. Schultheißen wurden auf Lebensdauer gewählt. Dem Schultheißen standen bei den Gerichtsverhandlungen 6 Schöffen, die sogen. Sechser oder Gerichts- verwandten zur Seite. Die Sitzungen wurden auf dem Gemeindehaus abgehalten. Die Verhandlungen waren öffentlich und mündlich. Beim Urteilsspruch zog sich der Schultheiß mit seinen Schöffen in einen Nebenraum zurück. Gegenstand der Verhandlung waren Beleidigungen, Schuldforderungen, Kontraktbrüche, kleinere Diebstähle, Feldfrevel u. a.[1]

Der Schultheiß ist vom Bürgermeister zu unterscheiden.

Schultheiße in Maikammer-Alsterweiler

Weblinks

Literatur

Einzelnachweise

  1. Leonhardt 147ff.

Anmerkungen

Zitate

Urkunden

Begriffe

Kategorien

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