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Gemeiner Pfennig: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Mai 2012, 07:02 Uhr
Der Gemeine Pfennig war eine Reichssteuer. Er wurde von König Maxmilian im Jahr 1495 auf dem Reichstag von Worms eingeführt[1]. Zum Zwecke der Steuererhebung wurden Listen (Liste zum Gemeinen Pfennig auch Pfennigbüchlein[2] genannt) angelegt.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ Schmid, P. (1989) Der Gemeine Pfennig von 1495: Vorgeschichte und Entstehung, verfassungsrechtliche, politische und finanzielle Bedeutung Bayerische Akademie der Wissenschaften (Ed.), Göttingen, Vandenhoek & Ruprecht, Seite 87
- ↑ Alter, W. Das Hochstift Speyer links des Rheines um 1500 - Dargestellt nach den Angaben in den Listen zum "Gemeinen Pfennig". IN Blätter für pfälzische Kirchengeschichte und religiöse Volkskunde, 1979. 9–37, Seite
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
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