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Landdekanat
Landdekanat (Der Landdekanat) (auch Dekanei; von lateinisch decanatus zu decem ‚zehn‘: ursprünglich ein Gebiet von etwa zehn Pfarreien[1]) ist der Bezirk eines Landdekans oder Dechanten. Landdekanat umfasst eine kirchliche Verwaltungseinheit innerhalb eines Bistums. Zu einem Landdekanat werden Pfarrgemeinden zusammengeschlossen. Dies diente der Durchsetzung einheitlicher Bestimmungen des Bistums.
Als Mitglieder werden alle seelsorglich tätigen Geistliche, Pfarrer (Pastor), Plebane, Vikare usw. erfasst. Es zählten auch die Kapläne, Frühmesser und Altaristen dazu, die jedoch über weniger Rechte als der Inhaber einer Pfarrei verfügten[2].
Ein Landdekan stand dem Dekanat vor. Er wurde in der Verwaltungsarbeit von einem Kämmerer unterstützt. Zweimal im Jahr traf sich das Generalkapitel, die Pflichtveranstaltung für alle Mitglieder. Dienstag nach Cantate in Essingen und Dienstag vor Katharinentag in Großfischlingen.
Die Hauptaufgaben eines Dekanates sind:
Kontakt mit der Bistumsebene Umsetzung diözesaner Planungen Spezialisierte pastorale Dienste (Ehevorbereitung, Jugendseelsorge, Erwachsenenbildung, kath. Schule) Ökumenische Kontakte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Das Amt des Dekans/Dechanten bekleidet immer ein Priester des Dekanates, üblicherweise einer der Pfarrer der im Dekanat gelegenen Pfarreien. Der Dekan wird von der Dekanatskonferenz gewählt und damit dem Bischof zur Ernennung vorgeschlagen, der den Dekan dann ernennt. Hauptaufgabe des Dekans ist die Förderung und Koordinierung der gemeinsamen pastoralen Tätigkeit im Dekanat.