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Hofmann
Version vom 13. März 2016, 17:46 Uhr von Matzinger (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Hofmann ist der Verwalter eines herrschaftlichen Fronhofes, auch Pächter eines solchen. Er hält einen Hof zu Leihe oder Pacht und wirtschaftet auf ihm. Er is…“)