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Glockendienst

Aus Alsterweiler
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Glockendienst war eine Leistung der Gemeinde für die Bürger und Handelsleute.

Eine oberamtliche Verordnung um das Jahr 1600 ordnete wegen des vielen Trinkens in den Wirtschaften an, dass zu Sommerzeiten abends um 8 Uhr und zu Winterzeiten um 7 Uhr geläutet werde. Dann hätten alle Wirtshausbesucher heimzugehen:

„Es soll auch kein Wirt über gemelde Zeit ihnen Wein geben. Wo aber ein Wirt solches übertritt und nach der Zeit Wein oder anderes geben wird, der soll ein Pfund Pfennig (1,70 bis zwei Mark) und ein jeder so in der Zech ist zehn Schilling Pfennig (rund eine Mark) sooft es geschieht, zu der Tätung unnachlässlich geben." (Gemeinde-Archiv Maikammer) Die Lehrer lehnten es mit der Zeit ab, den Glöcknerdienst zu versehen, so dass die Gemeinde Maikammer 1786 einen Mann als Glöckner einstellte, der den Glockenzehnt als Bezahlung bekam (Wittmer, Glockenstein und Trullo).

Referenzierungen

  1. ^ Wittmer (2000)/7