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Hofmann

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Hofmann ist der Verwalter eines herrschaftlichen Fronhofes, auch Pächter eines solchen. Er hält einen Hof zu Leihe oder Pacht und wirtschaftet auf ihm. Er ist dem Eigentümer zu Abgaben verpflichtet.[1]

{{#aks: hat die Funktion=Hofmann }}

  1. siehe dazu: Deutsches Wörterbuch