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Urkunde
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Eine Urkunde (von althochdt. urchundi „Erkenntnis“[1]) ist eine schriftlich niedergelegte, häufig auch beglaubigte Erklärung. Die Urkunde behandelt einen Sachverhalt, einen Tatbestand oder einen Verlauf. Eine Urkunde lässt in der Regel mindestens den Aussteller, zumeist auch einen Gegenüber, erkennen.
Urkunden sind:
Schriftstücke Abschriften Testament Verträge zu Sachen, Gründstücken, Häusern Verträge über gegenseitige Verpflichtungen zum Kauf, zum Zins
In der neueren Zeit werden Urkunden meistens von einem Notar, Gerichtsvollzieher, Beamten oder anderen dem öffentlichen Recht nahe stehenden Personen ausgestellt. In der Historie treten zu diesen Personen Adlige, Ritter sowie die Kurfürsten, Könige und Kaiser hinzu.
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