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Für den Zeitraum bis des Jahres 1572 bis zum Jahr 1656 werden die Rechnungsbücher vom Dorfmeister geführt. Für die Jahre 1656 bis 1768 werden die Belege als Bürgermeisterrechnung gefüührt. Danach treten Begriffe auf, wie Belege, Gemeinde-Rechnung, Gemeinde-Stück-Rechnung, Hauptrechnung u.a.m. | Für den Zeitraum bis des Jahres 1572 bis zum Jahr 1656 werden die Rechnungsbücher vom Dorfmeister geführt. Für die Jahre 1656 bis 1768 werden die Belege als Bürgermeisterrechnung gefüührt. Danach treten Begriffe auf, wie Belege, Gemeinde-Rechnung, Gemeinde-Stück-Rechnung, Hauptrechnung u.a.m. | ||
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Version vom 29. Oktober 2017, 18:11 Uhr
Gemeinderechnung (auch: Bürgermeisterrechnung, Dorfrechnung) ist eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde. Diese Rechnungen wurden für einen Abrechnungszeitraum (i.d.R. ein Jahr) angelegt. Geführt wurden die Eintragungen von dem jeweiligen Dorfmeister, Bürgermeister oder Verrechner, Einnehmer. Unter der Bezeichnung Gemeinderechnung werde alle "gemeindlichen Rechnungsaufstellungen" verstanden, unabhängig von welchem Amtsträger sie erstellt worden sind.
Für den Zeitraum bis des Jahres 1572 bis zum Jahr 1656 werden die Rechnungsbücher vom Dorfmeister geführt. Für die Jahre 1656 bis 1768 werden die Belege als Bürgermeisterrechnung gefüührt. Danach treten Begriffe auf, wie Belege, Gemeinde-Rechnung, Gemeinde-Stück-Rechnung, Hauptrechnung u.a.m.
In Ergänzung zu den Gemeinderechnung, in Form von kleinen Bänden (Heften), wurden Steuerlisten geführt. Sie gaben Auskunft über die Herbst-Geld-Bede, die Herbstbede, die Mai-Geld-Bede, die Weinbede und die Herbst-Weinbede. Später kamen noch das Landschreiberei-Register sowie das ausmärkische Edenkobener Mai- und Herbst-Geld-Bed-Register.