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Gemeindegericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Gegenstand der Verhandlung der ersten Instanz waren Beleidigungen, Schuldforderungen, Kontraktbrüche, kleinere Diebstähle, Feldfrevel.
 
Gegenstand der Verhandlung der ersten Instanz waren Beleidigungen, Schuldforderungen, Kontraktbrüche, kleinere Diebstähle, Feldfrevel.
  
Bis zum Jahre 1560 wurden die Verhandlungen nicht aufgeschrieben, doch gab es geschriebene Vorschriften, nach welchen die Strafen festgesetzt, die Gebuhren erhoben und überhaupt die ganze Art und Weise der Ver- handlungen vorgeschrieben war. I m Jahre 1560 stellte Schultheiß und Gericht, wie allgemein die Gemeindegerichtsbehörde genannt wurde, an den Landesherrn das Ersuchen, „des Gerichts Ordnung zu bessern" und ein Gerichtsbuch führen zu dürfen. Am Dienstag nach Iakobi Apostoli 1560 legt der Fauth von Illarientraut, Peter Negele v. Dürmstein. mit dem Schaffner Anastasius Spiel von Kirrweiler das Gerichtsbuch an und er- teilte mit Unterschrift und Siegel im Namen des Fürstbischofs die Erlaub- nis zum Fähren desselben. A I s voller Gerichtstag wurde der Dienstag nach Iakobi festgesetzt. ( I m Jahre 162» wurden der Dienstag nach Georgi (23. April), der Dienstag nach Vartholomäi (24. August) und der Dienstag nach M a r t i n i s^n. Novembers als Gerichtstage gewählt.) Ordentliche Gerichtstage waren nach Bedarf.
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==Zeitliche Einordnung==
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Die erste Erwähnung eines Gerichts geht in Maikammer-Alsterweiler auf das Datum XXX zurück. Bis zum Jahre 1560 wurden die Verhandlungen und Urteile nicht niedergeschrieben. Gleichwohl gab es "Vorschriften", wie die Strafen festzusetzen waren.
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Es wurden Gebühren erhoben. Im Jahre 1560 stellten Schultheiß und Gericht einen "Antrag" an den Landesherrn (Fürstbischof von Speyer) das Ersuchen, „des Gerichts Ordnung zu bessern" und ein Gerichtsbuch führen zu dürfen. Am Dienstag nach Jakobi Apostoli 1560 legt der Fauth von Marientraut, Peter Negele v. Dürmstein mit dem Schaffner Anastasius Spiel von Kirrweiler das Gerichtsbuch an und erteilte mit Unterschrift und Siegel im Namen des Fürstbischofs die Erlaubnis zum Fähren desselben.  
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==Gerichtstag==
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Als voller Gerichtstag wurde im Jahre 1560 der Dienstag nach Jakobi festgesetzt. Im Jahre 1620 wurden der Dienstag nach Georgi (23. April), der Dienstag nach Bartholomäi (24. August) und der Dienstag nach Martini (11. November) als Gerichtstage gewählt. Weitere ordentliche Gerichtstage konnten nach Bedarf angesetzt werden.

Version vom 19. Februar 2018, 12:38 Uhr

Gemeindegericht ist die erste gerichtiche Instanz. Gemeindegerichte sind in Maikammer-Alsterweiler bereits im XXX Jahrhundert nachgewiesen.

Bei den Gerichtsverhandlungen standen 6 Schöffen zur Verfügung. Sie nannten sich Gerichtsschöffen, (auch: Sechser oder Gerichts verwandte) zur Seite. Die Sitzungen des Gemeindegerichts wurden auf dem Rats- oder Gemeindehause abgehalten. Die Verhandlungen waren öffentlich und mündlich. Beim Urteilsspruch zogen sich Schultheiß und Schöffen in einen Nebenraum zurück. Gegenstand der Verhandlung der ersten Instanz waren Beleidigungen, Schuldforderungen, Kontraktbrüche, kleinere Diebstähle, Feldfrevel.

Zeitliche Einordnung

Die erste Erwähnung eines Gerichts geht in Maikammer-Alsterweiler auf das Datum XXX zurück. Bis zum Jahre 1560 wurden die Verhandlungen und Urteile nicht niedergeschrieben. Gleichwohl gab es "Vorschriften", wie die Strafen festzusetzen waren.

Es wurden Gebühren erhoben. Im Jahre 1560 stellten Schultheiß und Gericht einen "Antrag" an den Landesherrn (Fürstbischof von Speyer) das Ersuchen, „des Gerichts Ordnung zu bessern" und ein Gerichtsbuch führen zu dürfen. Am Dienstag nach Jakobi Apostoli 1560 legt der Fauth von Marientraut, Peter Negele v. Dürmstein mit dem Schaffner Anastasius Spiel von Kirrweiler das Gerichtsbuch an und erteilte mit Unterschrift und Siegel im Namen des Fürstbischofs die Erlaubnis zum Fähren desselben.

Gerichtstag

Als voller Gerichtstag wurde im Jahre 1560 der Dienstag nach Jakobi festgesetzt. Im Jahre 1620 wurden der Dienstag nach Georgi (23. April), der Dienstag nach Bartholomäi (24. August) und der Dienstag nach Martini (11. November) als Gerichtstage gewählt. Weitere ordentliche Gerichtstage konnten nach Bedarf angesetzt werden.