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Urkunde: Unterschied zwischen den Versionen

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   Verträge über gegenseitige Verpflichtungen zum Kauf, zum Zins
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   Verträge über gegenseitige Verpflichtungen zum Kauf, zum Zins, zur Aufteilung
  
In der neueren Zeit werden Urkunden meistens von einem Notar, Gerichtsvollzieher, Beamten oder anderen dem öffentlichen Recht nahe stehenden Personen ausgestellt. In der Historie treten zu diesen Personen Adlige, Ritter sowie die Kurfürsten, Könige und Kaiser hinzu.
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In der neueren Zeit werden Urkunden von einem Notar, Gerichtsvollzieher, Beamten oder anderen dem öffentlichen Recht nahe stehenden Personen ausgestellt. In der Historie treten zu diesen Personen oder an deren Stelle Adlige, Ritter sowie die Kurfürsten, Könige und Kaiser hinzu.

Version vom 13. November 2015, 19:44 Uhr

Eine Urkunde (von althochdt. urchundi „Erkenntnis“[1]) ist eine schriftlich niedergelegte, häufig auch beglaubigte Erklärung. Die Urkunde behandelt einen Sachverhalt, einen Tatbestand oder einen Verlauf. Eine Urkunde lässt in der Regel mindestens den Aussteller, zumeist auch einen Gegenüber, erkennen.

Urkunden sind:

Schriftstücke
Original oder Abschriften
 Testament
 Verträge zu Sachen, Gründstücken, Häusern
 Verträge über gegenseitige Verpflichtungen zum Kauf, zum Zins, zur Aufteilung

In der neueren Zeit werden Urkunden von einem Notar, Gerichtsvollzieher, Beamten oder anderen dem öffentlichen Recht nahe stehenden Personen ausgestellt. In der Historie treten zu diesen Personen oder an deren Stelle Adlige, Ritter sowie die Kurfürsten, Könige und Kaiser hinzu.

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