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Urkunde: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | In der neueren Zeit werden Urkunden | + | In der neueren Zeit werden Urkunden von einem Notar, Gerichtsvollzieher, Beamten oder anderen dem öffentlichen Recht nahe stehenden Personen ausgestellt. In der Historie treten zu diesen Personen oder an deren Stelle Adlige, Ritter sowie die Kurfürsten, Könige und Kaiser hinzu. |
Version vom 13. November 2015, 19:44 Uhr
Eine Urkunde (von althochdt. urchundi „Erkenntnis“[1]) ist eine schriftlich niedergelegte, häufig auch beglaubigte Erklärung. Die Urkunde behandelt einen Sachverhalt, einen Tatbestand oder einen Verlauf. Eine Urkunde lässt in der Regel mindestens den Aussteller, zumeist auch einen Gegenüber, erkennen.
Urkunden sind:
Schriftstücke Original oder Abschriften Testament Verträge zu Sachen, Gründstücken, Häusern Verträge über gegenseitige Verpflichtungen zum Kauf, zum Zins, zur Aufteilung
In der neueren Zeit werden Urkunden von einem Notar, Gerichtsvollzieher, Beamten oder anderen dem öffentlichen Recht nahe stehenden Personen ausgestellt. In der Historie treten zu diesen Personen oder an deren Stelle Adlige, Ritter sowie die Kurfürsten, Könige und Kaiser hinzu.
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