Die Seite für Alsterweiler von Matthias C.S. Dreyer u.a.
Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde/Veröffentlichungen: Unterschied zwischen den Versionen
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|title=Zwischen Heimat und Nation: Die pfälzische Identität im 19. und 20. Jahrhundert | |title=Zwischen Heimat und Nation: Die pfälzische Identität im 19. und 20. Jahrhundert | ||
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| − | Trotz aller historischen Unbilden ist Heimat für das deutsche Gemeinschaftsverständnis von essentieller Bedeutung. Der Begriff | + | '''S.289''' - ''Trotz aller historischen Unbilden ist Heimat für das deutsche Gemeinschaftsverständnis von essentieller Bedeutung. Der Begriff verfügt über mehr Legitimität und Suggestivkraft als etwa Vaterland oder sogar Nation.'' |
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|title=»Bleibe im Lande, und nähre dich redlich!» | |title=»Bleibe im Lande, und nähre dich redlich!» | ||
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|notes=@(S.21) | |notes=@(S.21) | ||
„Der kurpfälzische Hofgerichtsrat und Statistiker Theodor Traiteur, dem vor allem der Dichteunterschied zwischen Rheinebene und Westpfalz aufgefallen war, meinte: «So sieht man denn deutlich, wie wärmere Luft, und besseres Erdreich auch mehr Menschen erzeugen, ernähren und beschäftigen.» | „Der kurpfälzische Hofgerichtsrat und Statistiker Theodor Traiteur, dem vor allem der Dichteunterschied zwischen Rheinebene und Westpfalz aufgefallen war, meinte: «So sieht man denn deutlich, wie wärmere Luft, und besseres Erdreich auch mehr Menschen erzeugen, ernähren und beschäftigen.» | ||
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@(S.63) | @(S.63) | ||
„Erst die Massenauswanderungen der frühen 1760er Jahre bewogen Franz Christoph von Hutten, den Nachfolger von Damian Hugos, der an sich den Auswanderungsbestrebungen seiner Untertanen aufgeshlossener gegenüberstand, einschneidende Verbotsmaßnahmen einzuführen. Mit den Verordnungen vom 2. März und vom 20. April 1765 wurden die Behörden angewiesen, sowohl allen «pro manumissione» als auch allen «pro venia emigrandi» Nachsunden ihre Auswanderungsgesuche abzuschlagen.“ | „Erst die Massenauswanderungen der frühen 1760er Jahre bewogen Franz Christoph von Hutten, den Nachfolger von Damian Hugos, der an sich den Auswanderungsbestrebungen seiner Untertanen aufgeshlossener gegenüberstand, einschneidende Verbotsmaßnahmen einzuführen. Mit den Verordnungen vom 2. März und vom 20. April 1765 wurden die Behörden angewiesen, sowohl allen «pro manumissione» als auch allen «pro venia emigrandi» Nachsunden ihre Auswanderungsgesuche abzuschlagen.“ | ||
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@(S.91) | @(S.91) | ||
„Im 18. Jahrhundert hatte jeder Auswanderungswillige, wenn er das Land legal, d.h. mit Erlaubnis der Behörden verlassen wollte, ein unerhört umständliches und zeitaufwendiges Entlassungsverfahren zu durchlaufen. Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich darüber hinaus noch dadurch, daß im Laufe der Zeit immer differnziertere und damit kompliziertere Methoden zur Vermögensfeststellung und Gebührenberechnung eingeführt wurden.“(…) | „Im 18. Jahrhundert hatte jeder Auswanderungswillige, wenn er das Land legal, d.h. mit Erlaubnis der Behörden verlassen wollte, ein unerhört umständliches und zeitaufwendiges Entlassungsverfahren zu durchlaufen. Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich darüber hinaus noch dadurch, daß im Laufe der Zeit immer differnziertere und damit kompliziertere Methoden zur Vermögensfeststellung und Gebührenberechnung eingeführt wurden.“(…) | ||
„In einigen Territorialstaaten, so z.B. in Pfalz-Zweibrücken und im Hochstift Speyer zur Regierungszeit Damian Hugos, verschlangen die Entlassungsgebühren, wenn alles zusammenkam, über 50% des Vermögens; in Ausnahmefällen wurden gar Werte von weit über 80% erreicht.“ | „In einigen Territorialstaaten, so z.B. in Pfalz-Zweibrücken und im Hochstift Speyer zur Regierungszeit Damian Hugos, verschlangen die Entlassungsgebühren, wenn alles zusammenkam, über 50% des Vermögens; in Ausnahmefällen wurden gar Werte von weit über 80% erreicht.“ | ||
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@(S.141) | @(S.141) | ||
„Im Zusammenhang mit dem im Anschluß an die Französische Revolution ausbrechenden 1. Koalitionskrieg (1792-97) bildete die Pfalz wieder einmal den Schauplatz kriegerischer Auseinandersetzungen. Nach zunächst wechselvollen Kämpfen, in deren Verlauf es den verbündeten österreichischen und preußischen Truppen 1793 gelang, die französischen Armeen aus den ein Jahr zuvor besetzten Gebieten zu vertreiben, fiel die linksrheinische Pfalz imit der Jahreswende 1793/94 endgültig an die Franzosen. Dieser faktischen Inbesitznahme folge einige Jahre später im Frieden von Lunéville (1801) die völkerrechtliche Anerkennung durch Kaiser und Reich. | „Im Zusammenhang mit dem im Anschluß an die Französische Revolution ausbrechenden 1. Koalitionskrieg (1792-97) bildete die Pfalz wieder einmal den Schauplatz kriegerischer Auseinandersetzungen. Nach zunächst wechselvollen Kämpfen, in deren Verlauf es den verbündeten österreichischen und preußischen Truppen 1793 gelang, die französischen Armeen aus den ein Jahr zuvor besetzten Gebieten zu vertreiben, fiel die linksrheinische Pfalz imit der Jahreswende 1793/94 endgültig an die Franzosen. Dieser faktischen Inbesitznahme folge einige Jahre später im Frieden von Lunéville (1801) die völkerrechtliche Anerkennung durch Kaiser und Reich. | ||
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| − | | | + | |autor=Keddigkeit, Jürgen und Ulrich Burkhart, Übel |
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|title=Pfälzisches Burgenlexikon | |title=Pfälzisches Burgenlexikon | ||
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|notes=s = {(pp.318-318) Dass es sich bei Burg Wildenstein nach wie vor um ein Lehen der Grafen von Leiningen-Hardenburg handelte, geht aus folgendem Sachverhalt hervor: Im Juli 1396 bekundete Andreas (Endris) von Oberstein, dass er mit Erlaubnis Graf Emichs (VI.) von Leiningen-Hardenburg einen Teil an Burg Wildenstein an Heinrich zur Huben zu Worms versetzt habe. Gleichzeitig versprach Andreas die Wiedereinlösung des verpfändeten Teils binnen fünf Jahren. | |notes=s = {(pp.318-318) Dass es sich bei Burg Wildenstein nach wie vor um ein Lehen der Grafen von Leiningen-Hardenburg handelte, geht aus folgendem Sachverhalt hervor: Im Juli 1396 bekundete Andreas (Endris) von Oberstein, dass er mit Erlaubnis Graf Emichs (VI.) von Leiningen-Hardenburg einen Teil an Burg Wildenstein an Heinrich zur Huben zu Worms versetzt habe. Gleichzeitig versprach Andreas die Wiedereinlösung des verpfändeten Teils binnen fünf Jahren. | ||
s_notes1 = {Es handelt sich möglicherweise um die Schlüsselstelle für das Auftauchen der Oberstein auf der Kredenburg bzw. in Alsterweiler. (matzinger) | s_notes1 = {Es handelt sich möglicherweise um die Schlüsselstelle für das Auftauchen der Oberstein auf der Kredenburg bzw. in Alsterweiler. (matzinger) | ||
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Johannes von Heydeck | Johannes von Heydeck | ||
Nachdem Friedrich der Ältere von Fleckenstein geisteskrank geworden und deshalb in „Sicherungsverwahrung“ genommen worden war, verkauften 1481 dessen Kinder‚ Friedrich der Jüngere und Anna (Ennel) und Heinrich von Fleckenstein anscheindend aus Geldnot die ihnen an Burg und Herrschaft Madenburg verbliebenen Teile für insgesamt 9.100 Goldgulden an Johannes von Heideck. Gleichzeitig veräußterte auch Reinhard von Sickingen, Bischof von Worms, dem Heidecker seinen Anteil für 6.300 Gulden (Hefele 1916/17, 1917,Nr.645, S. m44f). Damit war Johannes von Heideck zu dieser Zeit vermutlich Alleinbesitzer der Burg. Die Familie von Heideck stammte aus Franken und war mit Sickingen und Rosenberg verschwägert. Spätestens 1506 bot Ottillia Schenkin von Limburg, die Witwe des Johannes von Heideck, dem Speyerer Bischof Philipp von Rosenburg die Madenburg zum Kauf an (Protokolle Speyerer Domkapitel 1, Nr. 2284, S.221), wozu es jedoch nicht kam. Denn 1511 verkauften Ottilia, ihr Sohn Georg und dessen unmündige Geschwister mit Zustimmung von deren Vormündern an Herzog Ulrich von Württemberg die Madenburg samt den zugehörigen Dörfern für die Summe von 15.000 Gulden (vgl. Schöpflin 1751/61, Bd.2, 1761, §305, S. 174). | Nachdem Friedrich der Ältere von Fleckenstein geisteskrank geworden und deshalb in „Sicherungsverwahrung“ genommen worden war, verkauften 1481 dessen Kinder‚ Friedrich der Jüngere und Anna (Ennel) und Heinrich von Fleckenstein anscheindend aus Geldnot die ihnen an Burg und Herrschaft Madenburg verbliebenen Teile für insgesamt 9.100 Goldgulden an Johannes von Heideck. Gleichzeitig veräußterte auch Reinhard von Sickingen, Bischof von Worms, dem Heidecker seinen Anteil für 6.300 Gulden (Hefele 1916/17, 1917,Nr.645, S. m44f). Damit war Johannes von Heideck zu dieser Zeit vermutlich Alleinbesitzer der Burg. Die Familie von Heideck stammte aus Franken und war mit Sickingen und Rosenberg verschwägert. Spätestens 1506 bot Ottillia Schenkin von Limburg, die Witwe des Johannes von Heideck, dem Speyerer Bischof Philipp von Rosenburg die Madenburg zum Kauf an (Protokolle Speyerer Domkapitel 1, Nr. 2284, S.221), wozu es jedoch nicht kam. Denn 1511 verkauften Ottilia, ihr Sohn Georg und dessen unmündige Geschwister mit Zustimmung von deren Vormündern an Herzog Ulrich von Württemberg die Madenburg samt den zugehörigen Dörfern für die Summe von 15.000 Gulden (vgl. Schöpflin 1751/61, Bd.2, 1761, §305, S. 174). | ||
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Mit Sicherheit aber handelt es sich bei der 1492 erwähnten Burg zu Maikammer um die Kredenburg. Eindeutig zuordnen lässt sie sich anhand der als Zubehör aufgeührten Wiese. In dem genannten Jahr verkaufte Johannes von Heydeck dem „erbern und vesten Hanßen Schyblin“ (Scheibelin) die Dieterswise zu Maikammer samt dem Burgstadel daselbst für 600 rheinische Gulden. Der Verkäufer hatte nach er Zerstörung des Stammsitzes in Heideck während des Markgrafenkrieges (1449-1452) seine mittelfränkische Heimat verlassen und war in die Pfalz gezogen. 1481 erwarb er den fleckensteinischen Anteil an der Madenburg (s.d.) und komplettierte ihn durch den sickingischen, so dass er eine Zeitlang alleiniger Herr auf der mächtigen Fest war. | Mit Sicherheit aber handelt es sich bei der 1492 erwähnten Burg zu Maikammer um die Kredenburg. Eindeutig zuordnen lässt sie sich anhand der als Zubehör aufgeührten Wiese. In dem genannten Jahr verkaufte Johannes von Heydeck dem „erbern und vesten Hanßen Schyblin“ (Scheibelin) die Dieterswise zu Maikammer samt dem Burgstadel daselbst für 600 rheinische Gulden. Der Verkäufer hatte nach er Zerstörung des Stammsitzes in Heideck während des Markgrafenkrieges (1449-1452) seine mittelfränkische Heimat verlassen und war in die Pfalz gezogen. 1481 erwarb er den fleckensteinischen Anteil an der Madenburg (s.d.) und komplettierte ihn durch den sickingischen, so dass er eine Zeitlang alleiniger Herr auf der mächtigen Fest war. | ||
Gekauft hatte er ihn von seinem Mitgemeiner, dem zum Wormser Bischof aufgestiegenen Reinhard von Sickingen (†1482), der ihm - vielleicht zur selben Zeit - auch den Burgstadel in Maikammer angeboten hat. Der als frei und eigen Gut bezeichnete Komplex stammt wohl aus dem Privatbesitz der Sickinger und gehörte nicht der Wormser Kirche, womit sich auch das Fehlen urkundlicher Quellen erklären lässt. Warum Johannes von Heydeck den Burgstadel nach so kurzer Zeit bereits wieder abgestoßen hat, ist unbekannt. | Gekauft hatte er ihn von seinem Mitgemeiner, dem zum Wormser Bischof aufgestiegenen Reinhard von Sickingen (†1482), der ihm - vielleicht zur selben Zeit - auch den Burgstadel in Maikammer angeboten hat. Der als frei und eigen Gut bezeichnete Komplex stammt wohl aus dem Privatbesitz der Sickinger und gehörte nicht der Wormser Kirche, womit sich auch das Fehlen urkundlicher Quellen erklären lässt. Warum Johannes von Heydeck den Burgstadel nach so kurzer Zeit bereits wieder abgestoßen hat, ist unbekannt. | ||
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|title=Pfälzisches Klosterlexikon: Handbuch der pfälzischen Klöster, Stifte und Kommenden Band 1-4 | |title=Pfälzisches Klosterlexikon: Handbuch der pfälzischen Klöster, Stifte und Kommenden Band 1-4 | ||
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|abstract=Darstellung der Familie mit ihren Zweigen Wollschläger, Brötel usw. | |abstract=Darstellung der Familie mit ihren Zweigen Wollschläger, Brötel usw. | ||
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| − | |keywords=Heinrich von Altdorf | + | |keywords=Heinrich von Altdorf,Margarete von Altdorf,Kestenburger Lehen,Dahlheim,Eberhard von Dalheim,Philipp Melchior Dalheim, Hans Brodel von Altdorf,Äbtissin Bernheide, Äbtissin Elisabeth Parle,Äbtissin Kunigunde,Äbtissin Petrissa |
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| − | |notes=Seite 98, 3. Absatz | + | |notes=<br /> |
| − | Margarete von Altdorf war 1531 bereits volljährig. Vater war Reinhard von Altdorf gen. von Krobsberg (Sohn von Cuno von Altdorf gen. Kropsberg). | + | '''Seite 98, 3. Absatz''' - [[Margarete von Altdorf]] war 1531 bereits volljährig. Vater war Reinhard von Altdorf gen. von Krobsberg (Sohn von Cuno von Altdorf gen. Kropsberg).<br /> |
| + | '''Seite 140, 3. Absatz''' - ''1395 sind sie als Räte eines dort (Kestenburg) tagenden Mannengerichts verbürgt, das über die letzlich negativ beschiedene Forderungen der Brüder Reinhard und Reimund von Hohenecken wegen des Kestenburger Lehens zu befinden hat. Vorsitzender Richter ist Heinrich d.Ä. von Zeiskam; als weitere Beiräte werden Anton von Weingarten, Heinrich von Dalheim, Hermann von Handschuhsheim, Gerhard von Neipperg und Hans von Weingarten angegeben.''<br /> | ||
| + | '''Seite 143, 1. Absatz''' - ''So wird z.B. im Jahre 1468 eine Beatrix von Altdorf, verheiratet mit Hans von Dalheim, als Tochter des verstorbenen Heinrich von Altdorf gen. Brötel und seiner Witwe Katharina von Winheim erwähnt. Das erstgenannte Paar verschreibt der gemeinsamen Tochter Margarte und deren Gemahl Hermann von Zeutern (Zutern) d. Ä. anstelle einer «Heimsteuer» von 500 Gulden einen Hof zu Deidesheim und einen weiteren halben Hof zu Kirrweiler. - Diese Besitzungen lassen nicht nur die bereits bekannte Verbindung der Brodel zu Deidesheim.'' siehe dazu auch die Urkunde unter CMS 334 | ||
| + | '''Seite 141, 3. Absatz''' - ''1505 erfahren wir, daß das Kestenburger Burglehen, das einst Hans Brodel innehatte, an die von Dahlheim übergegangen war. Es bestand aus einem Ackergut bei Dammheim und einem kleinen Zehnten in Venningen. (Anmerkung: Nach Remling, Maxburg handelt es sich um [[Eberhard von Dalheim]], der es an [[Melchior von Dalheim]] weiterreichte, dessen Vormund [[Philipp von Bettendorf]] es übernahm, Seite 81, Anmerkung 187, Datum MDV Samstag nach Severini.) Junker Hans Brodel von Altdorf wird bereits 1456 als Amtmann zu Haßloch erwähnt.'' | ||
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Aktuelle Version vom 29. Dezember 2024, 13:12 Uhr
⇽ Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde · Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde/Veröffentlichungen
Burgenlexikon1; Historische Bauernhäuser2;
Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde als Herausgeber
- Titel: Zwischen Heimat und Nation: Die pfälzische Identität im 19. und 20. Jahrhundert.
Schlüssel: Applegate (2007)
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Zitat: Heimat und Pfalz.
Übertragung: Eine Übertragung fehlt.
Anmerkung: S.289 Trotz aller historischen Unbilden ist Heimat für das deutsche Gemeinschaftsverständnis von essentieller Bedeutung. Der Begriff.verfügt über mehr Legitimität und Suggestivkraft als etwa Vaterland oder sogar Nation.
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Schlagwort: Pfalz
Quelle:
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Vorkommnistag: Eine Tagesangabe (Vorkommnistag) fehlt.
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Sammlung: Pfalz
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Es ist keine Wikiseite vorhanden. - Heinz, Joachim Erscheinungsjahr ist Pflichtangabe, ggf.ohne Datum
Autoren sind Pflichtangabe, ggf. N.N.
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Quelle: Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde/Veröffentlichungen
Erscheinungsjahr: Eine Jahresangabe (Erscheinungsjahr) fehlt.
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Es ist keine Wikiseite vorhanden. - Keddigkeit, Jürgen und Ulrich Burkhart, Übel Erscheinungsjahr ist Pflichtangabe, ggf.ohne Datum
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Erscheinungsjahr: Eine Jahresangabe (Erscheinungsjahr) fehlt.
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Es ist keine Wikiseite vorhanden. - Keddigkeit, Jürgen, Matthias Untermann, Hans Ammerich, Pia Heberer, Charlotte Lagemann Erscheinungsjahr ist Pflichtangabe, ggf.ohne Datum
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Quelle: Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde/Veröffentlichungen
Erscheinungsjahr: Eine Jahresangabe (Erscheinungsjahr) fehlt.
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Sammlung: Die Zuordnung zu einer Sammlung fehlt.
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Es ist keine Wikiseite vorhanden. - Paetsch-Wollenschläger, Kunigunde (1996)
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Titel: Die Ritter von Altdorf.
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Kein Zitat angegeben.
Eine Übertragung fehlt.
Es gibt keine Anmerkung.
Schlagwort: Altenkirrweiler;Altdorf;Kirrweiler;Talheim;Oberstein
Quelle: Die Ritter von Altdorf
Erscheinungsjahr: 1996
Stufe: 2
Sammlung: Altdorf;von Altdorf;Oberstein
Ein Link fehlt.
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WIKI: Altdorf