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Baubeamter: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Januar 2026, 11:32 Uhr

Baubeamter (auch Bau-Conducteur, Baumeister, Baurat) bezeichnet seit dem 18. Jahrhundert einen Architekten, Bauingenieur oder sonstigen Ingenieur, der in einem Dienstverhältnis mit einer staatlichen oder kommunalen Einrichtung steht.

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