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Gemeindegericht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''{{PAGENAME}}''' ist die erste gerichtiche Instanz. Gemeindegerichte sind in Maikammer-Alsterweiler bereits im XXX Jahrhundert nachgewiesen.
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'''{{PAGENAME}}''' war die erste gerichtiche Instanz; siehe auch [[Gemeindegericht Maikammer]].
 
 
Bei den Gerichtsverhandlungen standen 6 Schöffen zur Verfügung. Sie nannten sich [[Gerichtsschöffe|Gerichtsschöffen]], (auch: Sechser oder Gerichts verwandte) zur Seite. Die Sitzungen des Gemeindegerichts wurden auf dem Rats- oder Gemeindehause abgehalten. Die Verhandlungen waren öffentlich und mündlich. Beim Urteilsspruch zogen sich Schultheiß und Schöffen in einen Nebenraum zurück.
 
Gegenstand der Verhandlung der ersten Instanz waren Beleidigungen, Schuldforderungen, Kontraktbrüche, kleinere Diebstähle, Feldfrevel.
 
 
 
Bis zum Jahre 1560 wurden die Verhandlungen nicht aufgeschrieben, doch gab es geschriebene Vorschriften, nach welchen die Strafen festgesetzt, die Gebuhren erhoben und überhaupt die ganze Art und Weise der Ver- handlungen vorgeschrieben war. I m Jahre 1560 stellte Schultheiß und Gericht, wie allgemein die Gemeindegerichtsbehörde genannt wurde, an den Landesherrn das Ersuchen, „des Gerichts Ordnung zu bessern" und ein Gerichtsbuch führen zu dürfen. Am Dienstag nach Iakobi Apostoli 1560 legt der Fauth von Illarientraut, Peter Negele v. Dürmstein. mit dem Schaffner Anastasius Spiel von Kirrweiler das Gerichtsbuch an und er- teilte mit Unterschrift und Siegel im Namen des Fürstbischofs die Erlaub- nis zum Fähren desselben. A I s voller Gerichtstag wurde der Dienstag nach Iakobi festgesetzt. ( I m Jahre 162» wurden der Dienstag nach Georgi (23. April), der Dienstag nach Vartholomäi (24. August) und der Dienstag nach M a r t i n i s^n. Novembers als Gerichtstage gewählt.) Ordentliche Gerichtstage waren nach Bedarf.
 

Aktuelle Version vom 19. Februar 2018, 12:48 Uhr

Gemeindegericht war die erste gerichtiche Instanz; siehe auch Gemeindegericht Maikammer.