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Gemeindegericht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''{{PAGENAME}}''' ist die erste gerichtiche Instanz. Gemeindegerichte sind in Maikammer-Alsterweiler bereits im XXX Jahrhundert nachgewiesen.
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'''{{PAGENAME}}''' war die erste gerichtiche Instanz; siehe auch [[Gemeindegericht Maikammer]].
 
 
Bei den Gerichtsverhandlungen standen 6 Schöffen zur Verfügung. Sie nannten sich [[Gerichtsschöffe|Gerichtsschöffen]], (auch: Sechser oder Gerichts verwandte) zur Seite. Die Sitzungen des Gemeindegerichts wurden auf dem Rats- oder Gemeindehause abgehalten. Die Verhandlungen waren öffentlich und mündlich. Beim Urteilsspruch zogen sich Schultheiß und Schöffen in einen Nebenraum zurück.
 
Gegenstand der Verhandlung der ersten Instanz waren Beleidigungen, Schuldforderungen, Kontraktbrüche, kleinere Diebstähle, Feldfrevel.
 

Aktuelle Version vom 19. Februar 2018, 12:48 Uhr

Gemeindegericht war die erste gerichtiche Instanz; siehe auch Gemeindegericht Maikammer.