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Gastwirt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. September 2016, 10:58 Uhr
Gastwirt (auch Wirt)[1] ist ein selbständiger Unternehmer oder Angestellter eines Unternehmens. Er handelt eigenverantwortlich für eine Gaststätte. Gastwirt ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.
Weblinks
Literatur
Einzelnachweise
- ↑ In der Regel wird in den älteren Urkunden lediglich die Bezeichnung "Wirt" verwendet. Es ist aber die gleiche Funktion damit gemeint. Siehe dazu:Leonhardt (1928) auf den Seiten u.a.: "1771 waren 8 Wirte hier, zum Ochsen, zum Rössel, zur Traube, zum Lamm, zur Krone, zum Adler, zum Widder und eine ohne Bezeichnung." (Seite 128)
Anmerkungen
Zitate
Urkunden
Begriffe
Kategorien
Gastwirt gehört den Kategorien an: Person nach Tätigkeit, Funktion
Matzinger sagt: "letzte Überarbeitung der Seite 06.09.2016". Alle Rechte der Seite bei ©Matthias C.S. Dreyer. Der Name dieser Seite lautet: Gastwirt. Nutzen Sie zur Zitierung für Ihr Werk folgende vollständige Angabe: https://www.alsterweiler.net/wiki/Gastwirt ©Matthias C.S. Dreyer /abgerufen am 19.04.2026 ↑... Seitenanfang
Referenzierungen
- ^ Dorfordnung (1549)/Artikel3