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Landdekanat: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Mitglieder werden alle seelsorglich tätigen Geistliche, Pfarrer (Pastor), Plebane, Vikare usw. erfasst. Es zählten auch die Kapläne, Frühmesser und Altaristen dazu, die jedoch über weniger Rechte als der Inhaber einer Pfarrei verfügten<ref>Rödel, Volker (1988), ‹Palatia Sacra. Teil 1 Bistum Speyer›, (Band 4 Landdekanat Weyher, Teil 1, Band 4; Mainz: Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte) Seiten. (CMS 96), Seite XII und XIII.</ref>. | Als Mitglieder werden alle seelsorglich tätigen Geistliche, Pfarrer (Pastor), Plebane, Vikare usw. erfasst. Es zählten auch die Kapläne, Frühmesser und Altaristen dazu, die jedoch über weniger Rechte als der Inhaber einer Pfarrei verfügten<ref>Rödel, Volker (1988), ‹Palatia Sacra. Teil 1 Bistum Speyer›, (Band 4 Landdekanat Weyher, Teil 1, Band 4; Mainz: Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte) Seiten. (CMS 96), Seite XII und XIII.</ref>. | ||
| − | Ein Landdekan stand dem Dekanat vor. Er wurde in der Verwaltungsarbeit von einem Kämmerer unterstützt. Zweimal im Jahr traf sich das Generalkapitel, die Pflichtveranstaltung für alle Mitglieder | + | Ein Landdekan stand dem Dekanat vor. Er wurde in der Verwaltungsarbeit von einem Kämmerer unterstützt. Zweimal im Jahr traf sich das Generalkapitel, die Pflichtveranstaltung für alle Mitglieder. |
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Version vom 28. März 2016, 15:38 Uhr
Landdekanat (Der Landdekanat) (auch Dekanei; von lateinisch decanatus zu decem ‚zehn‘: ursprünglich ein Gebiet von etwa zehn Pfarreien[1]) ist der Bezirk eines Landdekans oder Dechanten. Landdekanat umfasst eine kirchliche Verwaltungseinheit innerhalb eines Bistums. Zu einem Landdekanat werden Pfarrgemeinden zusammengeschlossen. Dies diente der Durchsetzung einheitlicher Bestimmungen des Bistums und der gemeinsamen pastoralen Arbeit im Landdekanat.
Als Mitglieder werden alle seelsorglich tätigen Geistliche, Pfarrer (Pastor), Plebane, Vikare usw. erfasst. Es zählten auch die Kapläne, Frühmesser und Altaristen dazu, die jedoch über weniger Rechte als der Inhaber einer Pfarrei verfügten[2].
Ein Landdekan stand dem Dekanat vor. Er wurde in der Verwaltungsarbeit von einem Kämmerer unterstützt. Zweimal im Jahr traf sich das Generalkapitel, die Pflichtveranstaltung für alle Mitglieder.
Die Hauptaufgaben eines Dekanates sind:
Kontakt mit der Bistumsebene Umsetzung diözesaner Planungen Spezialisierte pastorale Dienste (Ehevorbereitung, Jugendseelsorge, Erwachsenenbildung, kath. Schule) Ökumenische Kontakte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Das Amt des Landdekans bekleidet immer ein Priester, üblicherweise ein Pfarrer einer innerhalb des Landdekanats gelegenen Pfarrei.