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Version vom 7. September 2026, 11:55 Uhr
Gleichheit (mit dem Zusatz) :Sozialdemokratisches Wochenblatt ist eine Wochen-Zeitung, die in Wien erschienen ist. Herausgeber war Viktor Adler. Er war Arzt und Politiker gründete im Jahre 1889die Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) und stieg bis zum Staatssekretär des Äußeren (1918) auf. Die erste Ausgabe der Gleichheit erschien wohl im Jahre 1887(?). In der Zeitung sind Erwähnungen des Malers Karl Johann Kossuth/Karl Kossuth und Ereignissen vor Ort in Altrohlau im Vorfeld der Gründung der Sozialdemokratie und am Beginn der Arbeiterbewegungen in Böhmen.
Übersicht
Übersicht über die Beiträge, die mit der Familie Kossuth zusammenhängen.

Einzelbeiträge
Pfeifenköpfe mit Arbeiterwappen1; Versammlung in Altrohlau2
Referenzierungen
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N.N. (Redaktion) Anzeigenteil. (1887), Titel: Altrohlau Versammlung 1887.
In: Gleichheit, Viktor Adler, Genossenschaftsbuchdruck (Hg.), Wien,
Seite: Seite_9-April-1887
Schlüssel: Gleichheit#Seite_9-April-1887
Zitat: „Gleichheit: „ (Ausgabe 9. April 1887, Seite 10) [Agricola.] Altrohlau. Das Jahr 1887 scheint den Beweis erbringen zu wollen, daß die Arbeiterbewegung, die schon einmal in Österreich so schöne Früchte getragen hat, abermals in Fluß gerathen ist. Der Indifferentismus, dieser Todfeind jeden Fortschritts, scheint allmählich einer frischen, fröhlichen Hoffnungsfreudigkeit Platz machen zu wollen. Auch die für 27. März l. [laufenden] J. [Jahres][27. März 1887] nach Altrohlau einberufene Volksversammlung erbrachte diesen Beweis, indem trotz des schlechten Wetters und der bodenlosen Wege, sich gegen fünfhundert Personen nicht nur aus Altrohlau, sondern aus der ganzen Umgebung eingefunden hatten, um als pflichtbewusste Arbeiter ihr Für und Wider zu dem Gesetzentwurf über die Arbeiterkammern abzugeben. 15 Minuten nach 02:00 Uhr eröffnete der Einberufer, Genosse Karl Kossuth, die Versammlung mit einer kurzen Begrüßungsrede, in welcher er seiner Freude über das zahlreiche Erscheinen Ausdruck verlieh und die Versammlung ersuchte, sachlich objektiv, unbeirrt um alles Nebensächliche, ihre Meinung abzugeben. Es wurde nun zur Wahl eines Bureaus geschritten. Und zwar wurden gewählt einstimmig: Genosse Karl Kossuth als erster Vorsitzender, Genosse O. Bielguth, als zweiter, Genosse Jakob, als erster Jakob und Seidel als zweiter Schriftführer. Nun erteilte der Vorsitzende dem Referenten Dr. Klutschak das Wort. In eingehender und treffender Weise unterzug der Redner den Gesetzentwurf über Arbeiterkammern einer scharfen, wohlbegründeten Kritik, indem er bewies, dass derselbe, vom unparteiischen Standpunkte aus betrachtet, nichts Besseres ist als ein Lockapparat, um die Arbeiter damit ins liberale Lager hinüberzuziehen. Der Redner wies nach, daß die Arbeiter bereits vor 14 Jahren einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht hatten, der aber damals ganz einfach von der liberalen Majorität des Reichsraths achtlos auf die Seite geworfen, und jetzt, freilich in vielfach verböserter Ausgabe, Ihnen als das Linsengericht gereicht wird, mit dem man hofft, sie um das Recht der Erstgeburt zu betrügen. Er wies nach, daß die Kammern, wenn sie so durchgeführt würden, wie sie im Entwurfe angedeutet sind, nur Scheininstitute bilden werden, deren einziger Zweck darin bestünde, Paradeproletarier in den Reichsrath zu entsenden. Das Gesetz entspricht in keiner Weise den Wünschen der Arbeiter. Fehlt doch die Grundbedingung hiezu, die durch keine Ausnahmsgesetze abgeschwächte freie Meinungsäußerung garantirte, ein von der polizeilichen Vormundschaft befreites Vereins- und. Versammlungsrecht. Auf die einzelnen Paragraphe[n] des Gesetzentwurfes übergehend, unterwarf er den Paragraph, das aktive passive Wahlrecht betreffend, einer ebenso sachlichen als inhaltsschweren Kritik, indem er betonte, daß der Arbeiter viel eher selbständig denken und handeln lernt, als so ein verwöhntes, Bourgeois=Söhnchen, das selbst in älteren Jahren noch ein Anrecht auf das Portemonnaie seines Papas zu haben glaubt, während der Arbeiter durch die Macht der Verhältnisse gezwungen ist, all seine Verstandeskräfte anzuspannen, um im Kampf ums Dasein nicht untergehen zu müssen. Redner folgert aus diesen Thatsachen, daß der Arbeiter, dem übrigens eine viel kürzere Lebensdauer zur Verfügung steht als den besitzenden Klassen, viel eher als diese zur Ausübung des Wahlrechtes herangezogen werden sollte. (Beifall.) Die Unentgeltlichkeit bei Ausübung der Funktionen der ausgewählten Kammer-Mitglieder sei ebenfalls ein schwer in die Wagschale fallendes Hindernis, das ganz und gar geeignet erscheint, das ganze Gesetz illusorisch zu machen. Punkt. Man kann doch von dem Arbeiter nicht verlangen, daß er auf eigene Kosten nach Eger fährt, um den Kammersitzungen beizuwohnen. Die Herren Plenter und Konsorten müssen sich seltsamen Illusionen über die Lohnverhältnisse der Proletarier hingeben, denn sonst würde denselben, denen es doch nie eingefallen ist, auf ihre Diäten im Reichsrathe Verzicht zu leisten, nie und nimmer einfallen, an arme, auf ihrer Hände Arbeit angewiesene Männer solche Zumutungen zu richten. Ja, wer leistet außerdem noch die Garantie, daß man das gewählte Kammermitglied, wenn es von Eger zurückkommt und dort etwas warm für seine Kollegen eingetreten ist, nicht sofort entlassen wird, da um einen Grund zur Entlassung zu finden, die Herren sehr selten verlegen sind. (stürmischer Beifall.) Ebenso ungerecht ist der Passus, worin es heißt, daß Diejenigen nur wahlberechtigt sind, welche mindestens 2 Jahre im Kammerbezirk in Arbeit stehen, da es sich auf solche Weise Vielen, vielleicht gerade den Befähigtesten unter den Arbeitern, unmöglich gemacht wird, jeweils im Leben das Wahlrecht auszuüben. (Beifall.) So werden Entwürfe zu Gesetzen eingebracht, die nie und nimmer den Arbeiter befriedigen, weil sie ihm viel zu wenig bieten. Die österreichische Arbeiterschaft, soweit sie geistig emanzipiert ist, steht solchen. Parlamentarischen Reformern, welcher Fraktion sie immer angehören mögen, „kühl bis ans Herz hinauf gegenüber“. Sie nehmen dieselben hin wie ein Geschenk, das zu nichts verpflichtet. Sie wissen, daß man mit solchen Palliativmitteln (anders kann man den Gesetzentwurf über Arbeiterkammern nicht bezeichnen) wohl einzelne Uebelstände abschaffen, aber nie und nimmer jene Veränderungen in den wirtschaftlichen Zuständen herbeiführen kann, die der Arbeiterstand erhofft. Mit solchen Gesetzen werden nie und nimmer Zustände aus der Welt geschafft, die immer mehr und mehr auf eine Lösung hindrängen. Aber interessant ist es und bleibt es doch immer zu sehen, mit welchen Finessen, die im Absterben begriffene Manchesterpartei die Arbeiter in ihr Lager zu locken, sucht. Die Arbeiter werden die Gesetze, die zum Wohle des Arbeiters geschaffen werden, annehmen und so viel als möglich zu ihrem Vortheil ausnutzen, doch dürfen die Herren Plener und Konsorten, die so lange die berechtigten Wünsche der Arbeiter unbeachtet gelassen, nie und nimmer glauben, daß die Arbeiter auf solche Leimruthen hüpfen werden. Die Herren Einbringer des Gesetzentwurfes mögen im Gegentheil die Versicherung entgegennehmen, daß der neumodische Sport des politischen Gimpelfanges bei der Arbeiterklasse am wenigsten Anklang finden dürfte. (Stürmischer, langanhaltender Beifall.) Nach eingeleiteter Diskussion, bei welcher sich alle zum Wort Meldenden für die gewünschten Änderungen aussprachen, wurde folgende Resolution einstimmig angenommen. „Nachdem von Seite des deutschösterreichischen Klubs im Reichsrathe im Herbst verflossenen Jahres der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einführung von Arbeiterkammern, eingebracht wurde, erklärt die heute 27.März 1887 in Altrohlau tagende allgemeine Versammlung nach eingehender Besprechung des Entwurfes Nachstehendes:1. An der bereits von vielen Volksversammlungen erhobenen Forderung des allgemeinen gleichen und direkten Wahlrechts wird unbedingt festgehalten, da nur durch Gewährung des allgemeinen Stimmrechts den Grundsätzen der Gerechtigkeit entsprochen werden kann.
2. Die Absicht, in unserem Staate Arbeiterkammern einzuführen, belegt die Versammlung grundsätzlich, weil dadurch bei den jetzigen Verhältnissen, die dem Arbeiter die Vertretung seiner Interessen in Wort und Schrift beinahe unmöglich machen, wenigstens eine Stelle gesichert erscheint, von welcher aus das freie Wort für die Sache des Volkes erhoben und insbesondere für die endliche Erkämpfung des allgemeinen Stimmrechts, wie dasselbe bereits in Deutschland, Frankreich und Italien besteht, gewirkt werden kann.
3. Der Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung erscheint jedoch gänzlich ungeeignet. Eine entsprechende und lebensfähige Interessenvertretung zu gewähren und wäre derselbe zum Mindesten in nahestehender Richtung abzuändern: a) Die Aufgaben der Arbeiterkammern sind derart zu erweitern, daß sie im Stande sind, eine entscheidende Einflußnahme auf die Arbeiterschutzgesetzgebung und ihre Durchführung auszuüben. b) Das aktive Wahlrecht, welches im Entwurf mit 24 Jahren bestimmt ist, wäre auf das 20. festzustellen. Komma, weil mit diesem Alter, abgesehen von der Militärpflicht, auch in den meisten Fällen die wirtschaftliche Selbständigkeit des Arbeiters eingetreten ist. Die passive Wahlfähigkeit soll mit der physischen Großjährigkeit zusammenfallen. c) Die Forderung, daß der Wahlberechtigte 2 Jahre im Kammerbezirk in Arbeit stehen und einer Krankenkasse angehören muss, wäre zu beseitigen, da im anderen Falle ein Arbeiter, welcher durch das Vertrauen seiner Kollegen in die Kammer berufen würde, durch eine Verabredung der Arbeitgeber um sein Wahlrecht verkürzt werden kann. d) Der Grundsatz, daß die Mitglieder der Kammer ihrer Funktionen unentgeltlich nachzukommen haben, erscheint als eine Ironie auf die materiellen Verhältnisse der Arbeiter. Da es allgemein bekannt ist, daß die Lebensverhältnisse es dem Arbeiter unmöglich machen, auch nur die kürzeste Zeit sich der Erwerbung seiner Notdurft zu entziehen. e) Die Zahl der in den Reichsrath zu wählenden Mitglieder ist mit neun für ganz Österreich lächerlich gering bemessen und wäre auf jene Zahl, nämlich 30, zu erhöhen, welche die Handels- und Gewerbekammern in den Reichsrath entsenden. f) Die die passive Wahlfähigkeit für den Reichsrath wäre nicht auf die Mitglieder der Arbeiterkammern zu beschränken, da der Arbeiterschaft es ausschließlich nur darum zu thun sein kann, die Männer ihres Vertrauens, welchen die genaue Kenntnis der Arbeiterinteressen, sowie die für das Parlament notwendigen Eigenschaften zu Gebote stehen, als Abgeordnete zu wählen. g) Bezüglich der Ernennung der Kammerbeamten soll die Kammer möglichst frei von jeder Einschränkung sein und im Falle der Nichtbestätigung eines erwählten Beamten die Regierung verpflichtet sein, die Gründe hierfür anzugeben. Nun wurde zum zweiten Programmpunkte Gewerbe=Schiedsgerichte geschritten, Referent Dr. Klutschak aus Karlsbad. Derselbe beleuchtete die gewerblichen Schiedsgerichte eingehend und machte auf die Vorteile solcher Institutionen aufmerksam und richtete schließlich einen Appell an die Versammelten, für Karlsbad und Umgebung ein solches Schiedsgericht versuchsweise ins Leben zu rufen. (Beifall) Nach einer Pause von 10 Minuten wird zur Erledigung des dritten Programmpunktes“das allgemeine Stimmrecht“ geschritten, Berichterstatter Genosse Adolf Heimann als Referent. Redner betrachtet das Buhlen um die Volksgunst als ein für die gegenwärtigen österreichischen Verhältnisse bemerkenswertes Symptom. Die Herren der verschiedensten Fraktionen und Parteischattierungen scheinen sich plötzlich besonnen zu haben, daß sie nicht bloß das Partei=Interesse, sondern auch das Volks=Interesse zu vertreten haben. Doch sind solche Momente sehr selten. Dieselben Herren, die heute in Arbeiterfreundlichkeit machen, bewilligen morgen ein Vagabunden= oder, wenn auch mit „blutendem Herzen“, ein Ausnahmsgesetz Hält man doch den Arbeiter, der doch in jeder Beziehung wirtschaftlich selbständig ist, zur Ausübung des Wahlrechts nicht befähigt. Und doch kann nur durch Herstellung dieser allgemeinen Forderung der herrschenden politischen Stagnation ein Einhalt gethan werden. Wohl erwartet der Redner nach den Erfahrungen, die man in anderen Ländern mit dem direkten Wahlrecht gemacht hat, keine - Endgiltige Lösung der wichtigsten, der sozialen Frage, aber er verlangt dasselbe als ein verbrieftes Recht des schon lange nicht mehr minorennen Volkes. Redner polemisiert noch gegen den unfruchtbaren Sprachenstreit, wie er heute in Österreich gezüchtet wird; er betont, dass die Magenfrage viel wichtiger ist als der Streit um das Idiom, das man spricht. Nachdem Redner noch für die Arbeiterblätter Propaganda gemacht hat, empfiehlt er die Annahme folgender Resolution. In Erwägung dessen, daß in den Staatsgrundgesetzen wohl von der Gleichberechtigung aller Staatsbürger gesprochen, in Wirklichkeit aber den unteren Volksklassen alle Rechte, die den Bürgern eines konstitutionellen Staates zukommen, auf alle mögliche Weise vorenthalten werden, erklärt die heutige Volksversammlung zu Altrohlau das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht als eine gerechte, immer wiederkehrende Forderung des arbeitenden Volkes. (Beifall.)
Diese Resolution wird einstimmig mit dem Bedeuten angenommen, selbe an den Reichstags=Abgeordneten Kronawetter zu übersenden. Der Vorsitzende, Genosse Kossuth, schließt hierauf die Versammlung mit dem Wunsch, es möge uns bald möglich gemacht sein eine zweite Versammlung zu veranstalten. Im Laufe der Versammlung war ein Telegramm vom politischen Verein Wahrheit in Wien eingelaufen, welches beim Verlesen mit frenetischem Beifall begrüßt wurde..
Übertragung: / in CITAVI vollständig.
Anmerkung: Es handelt sich vermutlich um Karl Johann Kossuth. Damit wäre der Aufenthalt für 1888 in Altrohlau belegt. Er bezeichnet sich selbst als Maler und verkauft gemäß Anzeige Pfeifenköpfe. Achtung das Digitalisat hat auf der rechten Seite die Titelseite der Gleichheit vom 21. Januar, aber der Beitrag auf rechten Seite gehört noch zur vorherigen Ausgabe vom 14. Jänner 1888
Schlagwort: Karl Johann Kossuth · Karl Kossuth · Altrohlau · Karlsbad · Böhmen
Quelle: Gleichheit
Erscheinungsjahr: 1887
Erscheinungstag: 9. April
Stufe: 6
Sammlung: Karl Johann Kossuth · Maler
LINK: [[1]]
URN: [[2]]
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Karl Johann Kossuth
- N.N. (Redaktion) Anzeigenteil. (1888), Titel: Pfeifenköpfe mit dem Arbeiterwappen.
In: Gleichheit, Viktor Adler, Genossenschaftsbuchdruck (Hg.), Wien, Band 2, Heft (10),
Seite: Seite_14-Januar-1888
Schlüssel: Gleichheit#Seite_14-Januar-1888
Kein Zitat angegeben.
Übertragung: / in CITAVI vollständig.
Anmerkung: Es handelt sich vermutlich um Karl Johann Kossuth. Damit wäre der Aufenthalt für 1888 in Altrohlau belegt. Er bezeichnet sich selbst als Maler und verkauft gemäß Anzeige Pfeifenköpfe. Achtung das Digitalisat hat auf der rechten Seite die Titelseite der Gleichheit vom 21. Januar, aber der Beitrag auf rechten Seite gehört noch zur vorherigen Ausgabe vom 14. Jänner 1888
Schlagwort: Karl Johann Kossuth · Karl Kossuth · Altrohlau · Karlsbad · Böhmen · Pfeifenkopf · Arbeiterwappen
Quelle: Gleichheit
Erscheinungsjahr: 1888
Erscheinungstag: 14. Januar
Stufe: 6
Sammlung: Karl Johann Kossuth · Maler · Pfeifenkopf · Maler
LINK: [[1]]
URN: [[2]]
Eine PDF-Angabe fehlt.
WIKI: Karl Johann Kossuth